1949 - "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." So will es das Grundgesetz, das in der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 in Kraft tritt. Doch Artikel 3, Absatz 2 der Verfassung ist damals eher Wunsch als Wirklichkeit. Männer können zum Beispiel die Arbeitsstelle ihrer Frau kündigen und verfügen über die Familienfinanzen.

Anzeige

1957 - Der Bundestag verabschiedet das erste Gleichberechtigungsgesetz, das 1958 in Kraft tritt. Es schränkt den Einfluss der Männer ein, doch Frauen wird nach wie vor die Rolle der Hausfrau zugedacht. So dürfen sie nur einem Beruf nachgehen, wenn dieser mit Ehe und Familie vereinbar ist.

1979 - Der Mutterschaftsurlaub wird eingeführt. Damit haben arbeitende Frauen nach der Mutterschutzzeit die Möglichkeit, zusätzlich vier Monate zu Hause bei ihrem Kind zu bleiben. Sie erhalten währenddessen Lohnersatzleistungen und genießen Kündigungsschutz.

1980 - Das Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ist beschlossene Sache. Es legt fest, dass kein Arbeitnehmer wegen des Geschlechts benachteiligt werden darf. Das heißt zum Beispiel auch: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

1987 - Die Abteilung für Frauenpolitik nimmt ihre Arbeit auf: Als erste Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit tritt Rita Süssmuth für die Belange der Frauen ein. Das Ministerium wird bis heute ausschließlich von Frauen geführt.

1994 - Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes wird um einen zweiten Satz ergänzt. Gleichstellung soll gelebt werden: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

2005 - Angela Merkel wird Bundeskanzlerin. Damit steht nach sieben Männern erstmals eine Frau an der Spitze der Regierung. Und in den Bundestag werden zunehmend Frauen gewählt. Ihr Anteil liegt aktuell bei rund einem Drittel.

2009 - Das Wort "Vätermonat" schafft es in den Duden. Der Begriff steht für einen neuen Schritt in der Familienpolitik: das 2007 eingeführte Elterngeld. Es soll die Verantwortung beider Elternteile für die Kinderbetreuung fördern - und Männer bestärken, ihre Vätermonate in Anspruch zu nehmen.

2011 - In Deutschland findet der erste bundesweite Boys' Day statt - parallel zum Girls' Day, bei dem Mädchen vermeintliche Männerdomänen kennenlernen. Der Boys' Day gibt Jungen Einblick in Jobs, die als Frauenberufe gelten, zum Beispiel in der Altenpflege oder Kinderbetreuung.

2012 - Die Unisex-Tarife kommen. Ob Mann oder Frau - das spielt bei der Beitragsberechnung für neue Versicherungsverträge künftig keine Rolle mehr. Bei gleichen Voraussetzungen zahlen Männer und Frauen die gleichen Beiträge und erhalten die gleichen Leistungen.

Anzeige

Übrigens: Fast zwei Drittel der Befragten (65 Prozent) erwarten, dass ihr Versicherer sie aktiv informiert, wenn sich durch Unisex individuelle Vorteile ergeben könnten. Darüber hinaus wünschen 56 Prozent generell von ihrem Versicherer, über Unisex aufgeklärt zu werden.