Reformalternativen: Rückkehr zur Lebensstandardsicherung
Mittlerweile habe auch die Politik die Gefahr rapide wachsender Altersarmut in naher Zukunft erkannt, die Staat und Steuerzahler dann durch Sozialhilfe im Rahmen der Grundsicherung auffangen müssen, schreiben die Forscher. Die notwendige deutliche Korrektur der vergangenen Rentenreformen stehe aber noch aus. Die von der Bundesarbeitsministerin propagierte "Zuschussrente" löse das Problem nicht. Vielmehr müsse das gesetzliche Rentensystem "so ausgestaltet sein, dass Einkommensbezieher mit einem Einkommen von knapp unterhalb des Durchschnitts und 35 Beitragsjahren deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen und nicht auf einen "Zuschuss" angewiesen sein dürfen."
Um das zu erreichen, plädieren die Wissenschaftler dafür, das umlagefinanzierte Rentensystem zu stärken. In einem ersten Schritt solle die sogenannte "Riester-Treppe" aus der Rentenformel entfernt werden, die den Anstieg der gesetzlichen Renten dämpft. Damit stehe auch die staatliche Förderung kapitalgedeckter Vorsorgeformen zur Disposition. Statt "dieser allgemeinen Subventionierung" sollten gezielt die Renten von Geringverdienern und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien steuerfinanziert aufgestockt werden.
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Mittelfristig halten es die Forscher für notwendig, das Niveau der GRV auf das durchschnittliche Rentenniveau in den OECD-Ländern anzuheben, das um 15 Prozentpunkte höher liegt als das deutsche. Statt einer gegenwärtig durchschnittlichen gesetzlichen Altersrente für langjährig versicherte Männer von 1.152 Euro wären das immerhin 1.585 Euro. Zur Finanzierung könne der Beitragssatz über viele Jahre verteilt in kleinen Schritten angehoben werden. Die sehr gute internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen werde das nicht schädigen, sind die Ökonomen überzeugt.
Zudem solle die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, "wobei oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenze zusätzliche Rentenansprüche nur noch unterproportional erworben würden." Des Weiteren sind die Wissenschaftler dafür, die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Alterssicherung zwar weiterhin steuerfrei zu halten, aber künftig - im Interesse aller Arbeitnehmer - mit Sozialbeiträgen zu belegen. Nur so lasse sich vermeiden, dass die Entgeltumwandlung den Rentenwert der GRV senke. Schließlich plädieren die Forscher dafür, im GRV-System wieder eine ausreichende Absicherung gegen Erwerbunfähigkeit zu bieten.
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Heike Joebges, Volker Meinhardt, Katja Rietzler, Rudolf Zwiener: Auf dem Weg in die Altersarmut - Bilanz der Einführung der Kapitalgedeckten Riester-Rente. IMK-Report Nr. 73, September 2012.
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