Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister erweitert
Der Versicherer AXA hat sein IT-Haftpflichtpolicen erweitert. Neu ist beispielsweise die Übernahme von Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen.
- Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister erweitert
- Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen
Grundsätzlich kommt eine IT-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die der IT-Dienstleister bei Dritten verursacht. Mit der IT-Police Haftpflicht kompakt richtet sich AXA speziell an IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr.
/ Speziell für größere IT-Dienstleister, die höheren Risiken ausgesetzt sind, wurde die IT-Police Haftpflicht komfort entwickelt. Sie kann individuell an die Risikosituation des Versicherten angepasst werden.
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Neu: Kostenübernahme bei juristischen Auseinandersetzungen
Die wichtigsten Erweiterungen beider Produktlinien betreffen Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung: So übernimmt AXA beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen für seinen Versicherten nun auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind.
Bei einer selbst- oder fremdverschuldeten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wurde der Versicherungsschutz ebenfalls erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens übernimmt AXA ab sofort auch die Verteidigungskosten, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.
Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen
IT-Dienstleister verpflichten sich ihren Auftraggebern gegenüber häufig für umfangreiche Projekte. Kommt es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse dazu, dass ein Projekt nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden kann, kann der Auftraggeber bereits getätigte Investitionen, zum Beispiel für neue Software, zurückverlangen.
AXA ersetzt in einem solchen Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat. "Keiner ist vor Fehlern oder unplanbaren Ereignissen gefeit. Mit unseren Policen und den gezielten Deckungserweiterungen möchten wir IT-Dienstleistern Sicherheit bei der Ausführung ihrer Tätigkeit geben", erläutert Dirk Kalinowski, Branchenverantwortlicher IT bei AXA.
Absicherung gegen Eigenschäden
Nicht nur gegen Schäden bei Dritten, sondern auch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. So schützt die Vertrauensschadenversicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt. "Welche Deckungen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten sinnvoll sind, sollten IT-Dienstleister in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären", rät Kalinowski.
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- Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen