Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, begründet ein derartiger Promille-Wert die Vermutung eines regel- und übermäßigen Alkoholkonsums bei einem Verkehrsteilnehmer, ob er nun mit einem motorgetriebenen Fahrzeug oder aus eigener Kraft im Straßenverkehr unterwegs ist.

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"Gerade weil er die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die eventuelle Schadenshöhe offenbar als gering veranschlagt, ist davon auszugehen, dass der Fahrradfahrer zukünftig in alkoholisiertem Zustand nicht von einer Fahrt mit dem Fahrrad Abstand nehmen wird", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Koblenzer Richterspruch. Das von dem Alkoholiker ausgehende Gefahrenpotential sei jedenfalls erheblich.