Nur 17 Prozent der Hartz-IV-Empfänger zahlen in eine private Altersvorsorge ein. Unter ihnen befinden sich überdurchschnittlich häufig Aufstocker, also Erwerbstätige mit sehr geringem Einkommen, die ergänzend Hartz-IV beziehen. Bei Geringverdienern ohne Hartz-IV-Bezug sind es immerhin 35 Prozent, die privat für das Alter vorsorgen, in der Gesamtbevölkerung 48 Prozent.
Die geringe Verbreitung der privaten Altersvorsorge unter den Hartz-IV-Empfängern steht den Forschern zufolge kaum im Zusammenhang mit den Regelungen zur Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II: Die überwältigende Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger hat nicht Ersparnisse aufgelöst, sondern niemals Rücklagen für das Alter gebildet.

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Riester-Förderung hilft etwas

Speziell bei der Riester-Rente ist der Unterschied allerdings deutlich kleiner: Hartz-IV-Empfänger zahlen mit einem Anteil von 14 Prozent nur etwas seltener in einen Riester-Vertrag ein als Niedrigeinkommensbezieher außerhalb von Hartz-IV (18 Prozent). Riester-Verträge sind zudem unter den Hartz-IV-Empfängern in Ostdeutschland deutlich weiter verbreitet als in den alten Ländern. Angesichts der schlechteren Einkommens- und Vermögenssituation der Ostdeutschen sehen die IAB-Forscher darin einen weiteren Hinweis, dass die Riester-Förderung tendenziell auch jenen Personen den Aufbau eigenen Vorsorgekapitals ermöglicht, die sich ohne Zulagen eine private Altersvorsorge nicht leisten könnten.

Zusätzliche Impulse durch die Zuschussrente

Zusätzliche Impulse dürften nach Ansicht der Arbeitsmarktforscher von der aktuell diskutierten Zuschussrente ausgehen. So könnte die Aussicht darauf mehr Menschen bewegen, in die private Altersvorsorge zu investieren. Nach Einschätzung der Forscher wird diese allerdings ebenfalls nur einen Teil der Personen im Niedrigeinkommensbereich vor Sozialhilfebedürftigkeit schützen: Im Entwurf seien relativ hohe Anforderungen beispielsweise an die Mindestdauer der Einzahlungen in eine zusätzliche Altersvorsorge festgelegt.

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