Neuer Privatrechtsschutz-Tarif ab Oktober
Ab dem 1. Oktober bietet BGV / Badische Versicherungen einen neuen Rechtsschutztarif.
Im Tarif proComfort für Privatkunden wurde im Arbeits-Rechtsschutz die Kostenerstattung bei Aufhebungsverträgen verdoppelt. Über den Beratungs-Rechtsschutz sind Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten über die Erstberatung hinaus abgesichert.
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Als weitere Tarifneuheit sind Streitigkeiten rund um den Hausbau über den Neubau-Beratungs-Rechtsschutz im Umfang einer Erstberatung mitversichert. Ebenso neu ist der mobile Anwaltsservice: „Kann unser Kunde keinen Rechtsanwalt aufsuchen, kommt der Anwalt einfach zum Kunden nach Hause“, erläutert Roland Fahrner, Vorstand der Badischen Rechtsschutzversicherung AG.
Wer derzeit noch vertraglich an einen anderen Versicherer gebunden ist, kann mit der Umbrella-Deckung einen ergänzenden Schutz abschließen.
Neu ist auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Vermieter. Der neue Bonitätsservice erkennt zahlungsfähige Mietinteressenten. Zusätzlich steht über einen Inkassodienstleister ein automatisiertes Forderungsmanagement bei unstreitigen Mietrückständen zur Verfügung.
Mieter können mit dem neuen Wohnungs-Rechtsschutz über die Online-Rechtsberatung Mietverträge und sogar Nebenkostenabrechnungen prüfen lassen.
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Im Tarif proSenioren sind Enkelkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres über den Vertrag ihrer Großeltern mitversichert. Dabei muss der Wohnsitz des Enkels nicht zwingend bei den Großeltern, sondern nur in Deutschland sein.