Rentenversicherungsbeitrag 2013 sinkt auf 19 Prozent
Der Beitrag zur allgemeinen Rentenversicherung für 2013 sinkt auf 19 Prozent. Im Gesetzentwurf „zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung“, der heute Thema im Bundestag ist, schlägt die Bundesregierung eine Senkung um 0,6 Prozent vor.
Im Vorfeld war sogar über eine Senkung unter die magische 19 Prozentgrenze spekuliert worden (der Versicherungsbote berichtete: „Sinkt der Rentenversicherungsbeitrag unter 19 Prozent?“). Auch Bund, Länder und Kommunen sollen durch die Absenkung der Beitragssätze bei der allgemeinen Rentenversicherung kräftig sparen. So sollen allein beim Beitrag des Bundes als Beitragszahler für Kindererziehungszeiten rund 370 Millionen Euro gespart werden. Weiterhin würde, laut Vorlage, der allgemeine Bundeszuschuss für die alten und neuen Länder um 1,11 Milliarden Euro sinken.
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Ebenso sinken sollen die Beitragssätze in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Hier soll der Beitrag auf 25,2 Prozent reduziert werden. Dadurch entstünden Mindereinnahmen von rund 96 Millionen Euro. Diese würde der Bund jedoch im Rahmen der Defizithaftung tragen und könne innerhalb der geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze ausgeglichen werden. Mindereinnahmen werde es auch bei der Alterssicherung der Landwirte geben. Hier plant die Bundesregierung mit Mindereinnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro im kommenden Jahr.
Mit der Senkung der Beitragssätze sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit rund 2,7 Milliarden Euro entlastet werden. Dadurch würde das verfügbare Einkommen merklich und damit die Kaufkraft der Bundesbürger gesteigert.