Er war das Thema erbittert geführter Debatten, provozierte eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht und lieferte den Medien so manche Negativschlagzeile: Heute startet der europäische Rettungsschirm ESM. Er soll in Europa zukünftig für finanzielle Stabilität sorgen, so dass angeschlagene Länder zukünftig mit Krediten und Bürgschaften unterstützt werden können. Noch 17 Unterschriften fehlen, bis der Europäische Stabilitätsmechanismus in Kraft treten kann. Mit Spanien hat auch bereits ein Land Hilfsgelder in Höhe von 100 Milliarden Euro zugesagt bekommen.

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“Wir haben alles vorbereitet, so dass der Fonds seine Aufgaben vom ersten Tag an erfüllen kann“, sagt ESM-Chef Klaus Regling. Der ESM verfügt über bar eingezahltes Kapital von 80 Milliarden Euro und ist zusätzlich mit einem Fonds in Höhe von 620 Milliarden Euro ausgestattet. Das Barkapital macht den Rettungsschirm vertrauenswürdiger als seinen Vorgänger ESFS, betont Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „Denn es überzeugt Finanzinvestoren nichts so sehr, wie wenn die Mitgliedsstaaten der Eurozone Kapital in einen solchen Stabilisierungsmechanismus eingezahlt haben.“

Hilfskredite an strenge Auflagen gebunden

Will ein Euroland zukünftig Hilfskredite aus dem ESM erhalten, so ist dies an strenge Vorgaben gebunden. Zunächst muss das Land einen Antrag stellen und detailliert darlegen, warum es in eine finanzielle Notlage geraten ist beziehungsweise am Kapitalmarkt keine Kredite zu vertretbaren Zinsen bekommt. Auch sollen nur Gelder fließen, wenn die Krise des betroffenen Staates eine Gefahr für die gesamte EU-Währungszone bedeutet.

Ob alle Bedingungen für einen Hilfskredit erfüllt sind, überprüft die EU-Kommission in Kooperation mit der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Finanzminister stimmen dann im Falle eines positiven Ergebnisses gemeinsam über die Bewilligung des Antrages ab. Doch die Hilfe des Rettungsschirmes gibt es nicht für lau. In einer gemeinsamen Vereinbarung, dem sogenannten „Memorandum of Understanding“ (MoU), müssen sich die Nehmerländer zu wirtschaftlichen Reformen verpflichten. Die Kredite sind als Hilfe zu Selbsthilfe gedacht – und müssen folglich auch zurückgezahlt werden.

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Zusätzlich kann die EZB Staatsanleihen eines kriselnden Landes kaufen, damit der Staat weniger Risikoaufschläge für Investorengelder zahlen muss. Die Krise spanischer Geldhäuser führte zu dem Entschluss, dass auch Banken Hilfsgelder aus dem ESM in Anspruch nehmen können. Für die Rückzahlung der Kredite haftet in diesem Fall dennoch der Staat.

Was die Reformauflagen bedeuten, mussten bereits Griechenland, Portugal und Irland erfahren, die Hilfen aus dem Vorgängerfonds EFSF erhielten. Sie wurden zu strengen Sparauflagen verpflichtet. Viele Finanzexperten kritisieren, dass die überharten Sparauflagen die ohnehin schwierige Finanzsituation der Staaten weiter verschärft. Ob die Reformen tatsächlich umgesetzt werden, überprüft wie auch in Griechenland die sogenannte „Troika“ aus EU, Europäischer Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Bundesregierung bestand zudem darauf, dass die Inanspruchnahme des ESM nur Staaten erlaubt ist, die dem Fiskalpakt zugestimmt und die Einführung einer allgemeinen Schuldenbremse gebilligt haben.

Erst 2014 ist die volle Finanzkraft erreicht

Bis der Rettungsschirm ESM seine volle Finanzkraft entfalten kann, vergeht aber noch etwas Zeit. Er ist nicht bereits zum Start mit dem vollen Kapital ausgestattet. Die 17 Eurostaaten zahlen das Barguthaben bis Anfang 2014 in fünf Etappen ein, zum Ende des Monats Oktober sollen die ersten 32 Milliarden Euro das Konto füllen. Der Vorgängerfonds EFSF bleibt ein weiteres Jahr parallel zum ESM bestehen.

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Deutschland ist mit rund 27 Prozent am Kapital des ESM beteiligt. Das sind etwas mehr als 190 Milliarden Euro. Wird diese Haftungssumme überschritten, so ist ausdrücklich die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Auch muss der Entschluss zur Aufstockung des Rettungsfonds einstimmig von allen beteiligten Euroländern getroffen werden.

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