Ärzte streiken trotz Einigung im Honorarstreit
Proteste trotz Einigung: Nach stundenlangen Verhandlungen am Dienstag konnten Kassenvertreter und Mediziner endlich ein Übereinkommen im Honorarstreit erzielen. Bis zu 1,27 Milliarden Euro sollen niedergelassene Ärzte in 2013 mehr erhalten. Trotzdem wollen die Ärzte am Mittwoch auf die Straße gehen.
Sie zofften und sie stritten sich, doch nun kann Vollzug gemeldet werden. Nach monatelangen Debatten einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) über die Höhe der Arzthonorare für das kommende Jahr. Bis zu 1,27 Milliarden Euro sollen die rund 150.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in 2013 mehr verdienen. Dies gab Jürgen Wasem, Chef des Bewertungsausschusses, am Dienstagabend vor Pressevertretern bekannt. Wie hoch das Plus genau ausfällt, sei jedoch von weiteren Details abhängig.
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Die Einigung kam schneller als gedacht. Nur vor kurzem sah es so aus, als seien die Fronten im Honorarstreit unverrückbar verhärtet, nachdem die Ärzteschaft einen Schlichterspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses per Klage angefochten hatte. Die Kassen waren zu einem Plus von 900 Millionen Euro bereit, doch die Ärztevereinigung forderte 3,5 Milliarden Euro mehr Geld (der Versicherungsbote berichtete). Der nun erzielte Kompromiss entspreche einem Plus bei Arztvergütungen von drei bis vier Prozent, erklärte KBV-Chef Andreas Köhler.
Der für Mittwoch angekündigte Protest niedergelassener Ärzte wird aber trotz der Einigung stattfinden. In einer Schaltkonferenz hatten sich die Ärztevereinigungen am späten Dienstagabend dafür ausgesprochen an den Protestplänen festzuhalten. Dies bedeutet, dass heute viele Arztpraxen geschlossen bleiben. Vor allem Orthopäden, HNO-Ärzte sowie Fachärzte für Herz, Magen, Darm und Lunge wollen streiken. Die Proteste richteten sich nicht allein gegen die Höhe der Honorare, sondern auch gegen die überbordende Bürokratie in der GKV.
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Am 22. Oktober soll der erzielte Kompromiss offiziell im Erweiterten Bewertungsausschuss bestätigt werden.