Fortan werden die Bundesbürger noch genauer erfahren, wie viel Geld ein Bundestagsabgeordneter durch Nebeneinkünfte wie Vorträge oder Beratungstätigkeiten erzielt. Die Koalitionsparteien haben sich auf ein Zehnstufenmodell geeinigt, das mehr Transparenz ermöglicht. Die niedrigste Stufe soll für Einkünfte ab 1.000 Euro gelten, die höchste ab 250.000 Euro. Das beschloss die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Der Bundestag muss allerdings noch zustimmen.

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Mit der Neuregelung wird das Stufenmodell für die Offenlegung von Nebeneinkünften deutlich verfeinert. Bisher werden Nebeneinkünfte nur grob in drei Stufen veröffentlicht. Einnahmen höher als 7.000 Euro müssen gar nicht detailliert ausgewiesen werden, so dass die Bürger nicht erfahren, ob ein Abgeordneter 7.001 Euro nebenbei verdient oder sogar eine sechsstellige Summe erhält. Die Politik sah sich zum Handeln gezwungen, weil eine breite gesellschaftliche Debatte über die Redehonorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück entstanden ist.

Opposition fordert völlige Offenlegung der Nebeneinnahmen

Die Oppositionsparteien sprechen sich gegen das Zehnstufenmodell aus, weil sie eine detaillierte Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent fordern. „Die Koalition bewegt sich, aber nicht weit genug“, kommentierte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, via Twitter.

Auch Grünen-Politiker Volker Beck kritisierte die neue Regelung scharf. „Es bleibt Heuchelei, dass die Koalition von Steinbrück eine Transparenz verlangt, die sie nicht für alle gelten lassen will“, sagte Beck. Wichtig sei es zum Beispiel, Nebeneinkünfte nach Branchen aufzuschlüsseln.

Linken-Politikerin Dagmar Enkelmann verwies darauf, dass die Bundestagsverwaltung ursprünglich sogar ein Stufenmodell bis 500.000 Euro vorgeschlagen hatte und die Koalition hinter dieser Empfehlung zurück bleibe.

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Auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen Transparency International Deutschland, Lobby Control und Campact bewerteten den Beschluss des Ältestenrates als unzureichend. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir bedauern allerdings, dass sich der Vorschlag der SPD nicht durchgesetzt hat. Danach wären alle Nebentätigkeiten betrags- und absendergenau veröffentlicht worden, sobald ein Abgeordneter in der Summe der Nebentätigkeiten mehr als 10.000 Euro verdient. So hinken wir weiter hinter Ländern wie den Niederlanden und Lettland hinterher, die zeigen, dass es anders geht."

Ulrich Müller von Lobby Control ergänzte, die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern sei weiterhin unzureichend. „Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus der ein Mandat stammt, gehört offengelegt“.