In der aktuellen Ausgabe von „Finanztest" gehen die Tester näher auf die sogenannte Fahrerversicherung ein und vergeben ihr das Prädikat „sinnvoll". Zur Erinnerung: Die Fahrerversicherung ist eine Schadenversicherung, die den Personenschaden des Fahrers ersetzt. Zieht sich der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen zu, so kommt die Fahrerversicherung zum Beispiel für Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder eine Haushaltshilfe auf.
Eine finanzielle Entschädigung ist je nach Anbieter ebenfalls in Form der Erstattung von Fahrtkosten, von Rechtsanwaltsgebühren sowie von ärztlichen Attest- und Gutachterkosten vorgesehen. Auch eine Witwen- und Waisenrente und die meist sehr hohen Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos finden sich in Tarifen der Fahrerversicherung wieder.

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Die Fahrerversicherung als „sinnvolle" Ergänzung

Ein solcher Schutz „ist sinnvoll", schreibt das Magazin. „...Denn in diesem Fall hat der Fahrer als Einziger keine Ansprüche gegen seine Autohaftpflichtversicherung." In der Tat wurde mit der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Reform des Schadenersatzrechts der Schutz der Fahrzeuginsassen ausgedehnt - allerdings nicht der des Fahrers.
Die Mitfahrer können somit ihre Schadensersatzansprüche bei einem selbstverschuldeten Unfall bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen. Fährt der Ehemann dem vor der roten Ampel stehenden Unfallgegner auf und geht dadurch die Brille der auf dem Beifahrersitz befindlichen Ehefrau zu Bruch, steht der Ehefrau Ersatz zu. Dies gilt natürlich auch für Personenschäden.
Die ärztlichen Genesungskosten des Unfallverursachers trägt die Krankenversicherung, „aber Schmerzensgeld, der Ersatz des Verdienstausfalls oder Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene wären nicht drin", klärt die Stiftung Warentest auf.

Einst „überflüssig", nun „sinnvoll"

Der Fahrerunfallversicherung begegneten die Verbraucherschützer von „Finanztest" lange Zeit mit Kritik und Argwohn. „Für Risiken, die eine Fahrerunfallversicherung abdeckt, gibt es besseren Schutz", bewertete die Stiftung Warentest einen Tarif im Jahre 2005. Zwei Jahre später heißt es: „Eine Fahrerunfallversicherung ist meist überflüssig".
Bis heute ist der Schadenersatz indes nicht einheitlich geregelt. Schränkt eine Versicherungsgesellschaft die Leistung aufgrund „grober Fahrlässigkeit" ein, spielt diese Tatsache bei dem anderen Anbieter keine Rolle. Nur bei einer vorsätzlichen Tat sowie bei der Einnahme von Alkohol, Drogen sowie rauschhaltigen Medikamenten versagen alle Anbieter ihre Leistungen.
Das Fazit zur Fahrerunfallversicherung in der November-Ausgabe lautet nun, dass dieser Schutz eine „Lücke schließt".

Fahrerschutz in zwei Formen

Die Fahrerunfallversicherung unterscheiden die Tester in zwei Formen. Zum einen die Form „Schadenersatz", die Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe usw. zahlt. „Eine solche Fahrerversicherung ist sinnvoll, weil sie eine Lücke schließt", empfehlen die Tester.
Bei dem Fahrerschutz der Art „Einmalzahlung" halten sich die Autoren von „Finanztest" mit einer generellen Empfehlung dagegen (noch?) zurück. Bei dieser Variante erhält der Fahrer wie bei einer klassischen Unfallversicherung eine am Grad der Verletzung orientierte Einmalzahlung. Eine Todesfallleistung ist ebenfalls integriert.
Damit ist sie eine sogenannte Summenversicherung. Das heißt, dass sich Vermittler am individuellen Bedarf der Kunden hinsichtlich der Versicherungssumme orientieren müssen. In vielen Fällen lohnt es sich für Vermittler, insbesondere bei alten Bestandskunden die Versicherungssumme unter die Lupe zu nehmen. Ziel der Vorsorge sowohl bei der Fahrerversicherung, als auch bei der privaten Unfallversicherung ist es, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. „Wer einen Invaliditätsschutz wünscht", so die Zeitschrift, „sollte besser eine normale Unfallversicherung wählen, die nicht nur bei Autounfällen, sondern bei jeder Art von Unfall zahlt."

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Schutz für den Fahrer mit Einschränkungen

Ein Vorteil der Fahrerversicherung ist sicherlich, dass unabhängig vom Bestehen einer zusätzlichen privaten Unfall-, Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Verrechnung erfolgt. Der Kunde kann somit aus verschiedenen Verträgen Mehrfachleistungen in Anspruch nehmen. Sehr wohl angerechnet werden jedoch Zahlungen von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) und von Berufsgenossenschaften. Erhält der verletzte Fahrer bereits eine finanzielle Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers oder aus dessen Privat-Haftpflichtversicherung, so muss er sich diese Leistungen ebenfalls anrechnen lassen.
Dennoch kann die Fahrerversicherung in solchen Fällen Hilfestellung leisten. Zum Beispiel dann, wenn die Haftung bei einem Unfall nicht zügig geklärt werden kann oder der Kunde keine Kostenübernahme für eine Kurbehandlung von seiner Krankenkasse erhält.
Die Fahrerversicherung tritt dann mit den Kosten in Vorleistung. Der Kunde spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern bares Geld und eventuell sogar einen langwierigen Rechtsstreit. Zu einer Rückstufung, also einer Vertragsbelastung, führt die Inanspruchnahme der Fahrerversicherung nicht.

Von der Summen- zur Schadenversicherung

Die heutige Form der Fahrerversicherung ist aus der Kfz-Unfallversichrung hervorgegangen. Die aktuelle Fahrerversicherung greift in der Regel nur während der Autofahrt, während die „alte" Kfz-Unfallversicherung auch zum Beispiel beim Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen Schutz bot. Hier haben die Gesellschaften den Umfang des Versicherungsschutzes deutlich eingeengt.
Bemerkenswert, dass den Marktbeobachtern von „Finanztest" diese Einschränkung nicht aufgefallen ist. Aus Verbrauchersicht ist diese Änderung nämlich ganz und gar nicht kundenfreundlich.
Der größte Unterschied zwischen „alter" und „neuer" Kfz-Unfallversicherung ist die Versicherungsart. Der alten Kfz-Unfallversicherung lag die Summenversicherung zugrunde: Die Höhe der Entschädigungsleistung für Invalidität und Tod war von Anfang an fest vereinbart. Bei den aktuellen Tarifen hängt die Höhe des Schadensersatzes vom konkreten Schadenfall ab.

„Finanztest“: Ähnliche Begriffe mit verschiedenen Leistungen sind irreführend

Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin Versicherungen und Recht der Stiftung Warentest, weist darauf hin, dass „beide Arten immer noch parallel vertrieben“ werden. „Insofern haben wir im Text bewusst den Begriff Fahrerunfallversicherung vermieden, sagt Bextermöller. „Denn einige Versicherer verkaufen unter diesem Namen eine Schadenversicherung, andere benutzen den gleichen Begriff, um eine Summenversicherung zu vertreiben.“
Aus diesem Grunde sei „für den Leser der Begriff ‚Kfz-Unfallversicherung’ irreführend“. Bextermöller erinnert daran, dass die Stiftung Warentest sich „in der Vergangenheit stets nur zur Fahrerversicherung bzw. Insassenunfallversicherung geäußert“ habe. „Auf die Fahrerversicherung als Schadenversicherung gehen wir detaillierter jetzt zum ersten Mal ein.“
Und dadurch, dass „die Fahrerversicherung als Schadenversicherung ein recht junges Produkt“ sei, sei die Empfehlung nicht als „Meinungswechsel“ der Stiftung Warentest zu verstehen, sagt Bextermöller. „Das ist nicht der Fall.“
Die alte Fahrerversicherung, korrigiert Bextermöller, „ist nach unserer Ansicht für den Fahrer zwar nicht vollkommen sinnlos, aber nur zweite Wahl: Wer für den Fall einer Invalidität durch Unfall abgesichert sein möchte, sollte besser eine private Unfallversicherung abschließen, die nicht nur bei Autounfällen, sondern bei fast jeder Art von Unfall zahlt.“

Stärkere Kundenbindung dank Fahrerversicherung

Die Assekuranz erhofft sich mit der Fahrerversicherung eine stärkere Kundenbindung in Zeiten stagnierender bis sinkender Prämieneinnahmen. Bei den meisten Versicherern ist sie nämlich integraler Bestandteil der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese fungiert allgemein als „Türöffner" für weitere lukrative Verträge.
Da der Fahrerschutz an die Auto-Haftpflicht gekoppelt ist, ergibt sich für die Verbraucher die, verglichen mit anderen Policen, doch hohe Versicherungssumme für Personenschäden mindestens in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro. Seltener wird die Fahrerversicherung als Einzelvertrag angeboten.

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Umar Choudhry

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