Opposition stimmt gegen Finanzstabilisierungsgesetz

Der Gesetzentwurf für eine stärkere Finanzaufsicht wurde gegen das Votum der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Stimmt der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, kann das FinStabG zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.

Die Opposition bemängelte den zu frühen Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes vor dem Hintergrund der Diskussion in der Europäischen Union, eine europaweite einheitliche Aufsicht zu gründen. Auch sei der Verbraucherschutz nicht stark genug berücksichtigt worden.
"Zahnlos" werde der Verbraucherbeirat sein, hieß es aus den Reihen der Grünen. Die Linksfraktion beanstandete, dass der Vorschlag des Bundesrates, einen "Finanzmarktwächter" und einen "Finanzmarkt-TÜV" ins Leben zu rufen, nicht im Gesetzentwurf zu finden sei.

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Keine verdecken Testberatungen durch die BaFin

Die Abgeordneten beschlossen ebenfalls, für Mitarbeiter der BaFin eine "Stellenzulage" zu schaffen. Damit sollen die Aufseher "qualifizierte Mitarbeiter" gewinnen. Um die Qualität der Finanzberatung bei Versicherungen und Banken unter die Lupe nehmen zu können, sprachen sich die Grünen in einem Änderungsantrag für "verdeckte Testberatungen" aus, für die die BaFin bevöllmächtigt werden sollte. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 313 Abgeordnete sprachen sich gegen diesen Antrag aus, 123 dafür und 124 Abgeordnete enthielten sich.

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