"Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus"
Mit dem FinStabG wird ferner ein "Verbraucherbeirat" ins Leben gerufen. Versicherern und Banken wird außerdem ein bindendes Beschwerdeverfahren auferlegt. Damit sollen Verbraucher eine rechtssichere Handhabe bei Meinungsverschiedenheiten haben.
"Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Finanzaufsicht rückt", freute sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. "Ein gesetzliches Beschwerdeverfahren und der neue Verbraucherbeirat sind wichtige Instrumente, um Defiziten aus Verbrauchersicht besser nachgehen zu können", so Aigner. Schritt für Schritt stärke die Koalition damit den Verbraucherschutz bei den Finanzdienstleistungen.
Im Verbraucherbeirat sollen neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen auch das Bundesverbraucherministerium einen Sitz und eine Stimme haben. Außerdem wird das Verbraucherministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein. Aigner verwies in diesem Zusammenhang auf ihre "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt" habe.
Als Beispiele dieses Verbraucherschutzes führte Aigner "insbesondere die Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung" an sowie "die Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes und die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte mit zusätzlich jährlich 1,5 Millionen Euro."
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Opposition stimmt gegen Finanzstabilisierungsgesetz
Der Gesetzentwurf für eine stärkere Finanzaufsicht wurde gegen das Votum der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Stimmt der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, kann das FinStabG zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Die Opposition bemängelte den zu frühen Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes vor dem Hintergrund der Diskussion in der Europäischen Union, eine europaweite einheitliche Aufsicht zu gründen. Auch sei der Verbraucherschutz nicht stark genug berücksichtigt worden.
"Zahnlos" werde der Verbraucherbeirat sein, hieß es aus den Reihen der Grünen. Die Linksfraktion beanstandete, dass der Vorschlag des Bundesrates, einen "Finanzmarktwächter" und einen "Finanzmarkt-TÜV" ins Leben zu rufen, nicht im Gesetzentwurf zu finden sei.
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Keine verdecken Testberatungen durch die BaFin
Die Abgeordneten beschlossen ebenfalls, für Mitarbeiter der BaFin eine "Stellenzulage" zu schaffen. Damit sollen die Aufseher "qualifizierte Mitarbeiter" gewinnen. Um die Qualität der Finanzberatung bei Versicherungen und Banken unter die Lupe nehmen zu können, sprachen sich die Grünen in einem Änderungsantrag für "verdeckte Testberatungen" aus, für die die BaFin bevöllmächtigt werden sollte. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 313 Abgeordnete sprachen sich gegen diesen Antrag aus, 123 dafür und 124 Abgeordnete enthielten sich.
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