Die Recherche bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften hat aber gezeigt, dass es bei der Wohngebäudeversicherung noch zahlreiche weitere Risiken gibt, die im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.

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  • Vorschäden wurden nicht angegeben
    Die Wohngebäudeversicherer prüfen Vorschäden! Auch Schäden, die nicht von einer Versicherung reguliert wurden, sind Vorschäden und müssen für den abgefragten Zeitraum unbedingt angegeben werden.
    Falsche Angaben bei Antragseinreichung können dazu führen, dass der Versicherer die Police ablehnt. Diese Ablehnung müsste wiederum bei einem Antrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft angegeben werden und wird zu Problemen bei der Antragsannahme führen.
    Im Schadensfall können falsche Angaben zu Vorschäden die Versicherungsgesellschaft von der Schadensregulierung entbinden und der Makler hätte dann unter Umständen ein Haftungsproblem.
  • Beschönigung des zu versichernden Objektes
    Die Versicherer nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um sich vom tatsächlichen Zustand des Gebäudes zu überzeugen. Über Google Earth lässt sich beispielweise schnell ein umfassender Eindruck vom Gebäude gewinnen.
    Werden im Vertrag falsche Angaben zur Risikobeschreibung gemacht oder das Gebäude beschönigt, kann auch dies bei Antragseinreichung zu einer Ablehnung führen und im Schadensfall zu einer Leistungsverweigerung. Wiederum hätte der Makler dann ein Haftungsproblem.
  • Fehlender Vorversicherer
    Theoretisch kann nur ein Neubau ohne Vorversicherer sein. Beim Kauf eines gebrauchten Hauses ist der Vorversicherer des Alteigentümers anzugeben. Fehlende Angaben können zu Vertragsablehnung führen. Manche Versicherer nehmen den Vertrag dann nur unter der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an.
    Mögliche Ausnahmen:
    • In Monopolversicherungsgebieten war oft nur das Risiko Feuer versichert. Wenn nun weitere Risiken wie Leitungswasser, Sturm/Hagel, Diebstahl/Einbruch versichert werden, existiert möglicherweise tatsächlich kein Vorversicherer. Manche Versicherer nehmen auch hier den Vertrag nur unter Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an.
    • Stammt ein Haus aus einer Zwangsversteigerung mit einem unbekannten Alteigentümer sollte dies im Vertragsantrag genau dokumentiert werden.
  • Vertragssanierung
    Die Schadensquote bei den Wohngebäudeversicherungen übersteigt die Einnahme aus den Beiträgen, der GDV nennt eine Schadensquote von 119%. Die Wohngebäudeversicherer haben daher erheblichen Sanierungs- und Beitragsanpassungsbedarf.
    Makler, deren Mandanten von einer Vertragssanierung oder Beitragsanpassung betroffen sind, sollten dringend dazu raten, dieses Angebot zunächst anzunehmen, auch wenn dieses nicht günstig erscheint. Bei Widerspruch wird eine Kündigung seitens des Versicherers erfolgen und der Mandant wäre ohne Versicherungsschutz. Erst nach Vertragsannahme sollte man sich in Ruhe nach einem besseren Angebot umsehen. Da aber alle Gebäudeversicherer dasselbe Problem haben, wird sich vermutlich kaum ein wesentlich besseres Angebot finden lassen. Sollte es doch ein günstigeres Angebot für den Mandanten geben, wird dringend geraten, die alte Gebäudeversicherung erst dann zu kündigen, wenn tatsächlich eine Antragsannahme des neuen Versicherers mit Police erfolgt ist.
  • Ein weiterer Tipp:
    Fast jeder hat heute ein Fotohandy oder eine Digitalkamera. Makler gehen auf Nummer sicher, wenn sie einige aussagekräftige Fotos machen (Gebäude von allen Seiten plus Garage(n) und möglichen Nebengebäuden). Wenn diese zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, kann sich der Versicherer selbst ein umfassendes Bild vom tatsächlichen Zustand des Gebäudes machen und entscheiden, ob bzw. in welchem Tarif oder zu welchen Konditionen er das Haus versichert. Die Gefahr von Fehleinschätzungen durch den Makler wird so deutlich verringert und sein mögliches Haftungsrisiko im Schadensfall minimiert.