KKH-Allianz setzt sich gegen Vorwürfe von Frontal 21 zur Wehr
Die KKH-Allianz wehrt sich gegen die vom ZDF-Magazin Frontal 21 erhobenen Vorwürfe Alte, chronisch Kranke und Geringverdiener als Neukunden zu meiden. Aktuell läuft eine hausinterne Prüfung, die dem Bundesversicherungsamt in kürze vorgelegt werden soll.
Das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtete, unter Aussagen von ehemaligen und aktiven Geschäftsleitern, über die Praxis der Krankenkasse speziell Alte, chronisch Kranke und Geringverdiener nur ungern als Mitglieder aufzunehmen. Dagegen würden für junge und gesunde Neukunden zusätzliche Provisionen gezahlt (der Versicherungsbote berichtete: „KKH Allianz zahlt Vertriebsprovisionen nur für junge und gesunde Neukunden“).
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Rudolf Hauke, Vorstandsmitglied der KKH-Allianz, kritisierte die Art und Weise der Berichterstattung: „Wer diese Kritik ernst nimmt, kann alle 144 Krankenkassen in Deutschland dichtmachen. In einem Solidarsystem, in dem der Gesunde für den Kranken zahlt, ist eine ausgewogene Mitgliederstruktur von existenzieller Bedeutung für jede Kasse“.
Hauke erklärte weiter, dass die KKH-Allianz ausnahmslos für jeden offen sei. Unabhängig davon spreche man aber aktiv Gesunde an, um das Leistungsangebot finanzieren zu können. Dies würden jedoch alle Krankenkassen in Deutschland so machen.
Kassen-Vorstand Hauke: „Entgegen der Vorwürfe, denen wir uns jetzt stellen müssen, ist gerade die KKH-Allianz eine Kasse, die jährlich allein mehrere Millionen Euro in ein besonderes Coachingprogramm für die Beratung chronisch Kranker investiert. Darüber hinaus zählen Zusatzleistungen wie zum Beispiel individuelle Angebote für Patienten mit komplexen Krankheiten wie Diabetes, Depressionen, Migräne, Schwindel und chronischen Rückenschmerzen zu unserem Leistungsspektrum. Vor diesem Hintergrund sind Vorwürfe, die Kasse verfolge systematisch das Ziel kranke Mitglieder loszuwerden, geradezu absurd.“
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Derzeit läuft auf Veranlassung des Vorstands eine hausinterne Prüfung, deren Ergebnisse dem Bundesversicherungsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde bis zum 14. November vorgelegt werden.