SEPA: Fragen und Antworten zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum
SEPA ist der einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Im Beitrag vom 25.10.2012 hatten wir über die Schwierigkeiten der Versicherer mit der Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) berichtet. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Was ist "SEPA"
Das Wort "SEPA" steht für "Single Euro Payments Area". In der deutschen Sprache wird SEPA mit "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum" übersetzt. Mit diesem sollen Überweisungen und Lastschriften europaweit nach einem gemeinsamen Verfahren abgewickelt werden.
Was ändert sich für mich persönlich mit der Einführung von SEPA?
Mit SEPA wird die bekannte Kontonummer und die Bankleitzahl durch ein neues Merkmal ersetzt. Anstellte der Kontonummer tritt die internationale Kontonummer "IBAN" - "International Bank Account Number". Die Bankleitzahl heisst mit Einführung von SEPA "BIC" - "Business Identifier Code". Der "Business Identifier Code" wird mit "internationaler Bankleitzahl" übersetzt. Von dieser Änderung sind alle Kontoinhaber betroffen - Privatpersonen und Unternehmen.
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Wann tritt der "Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum" in Kraft?
Der "Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum" SEPA ist ab dem 01. Februar 2014 verbindlich gültig. Aller Voraussicht nach werden die alten Kontonummern und Bankleitzahlen jedoch noch bis Anfang Februar 2016 zu nutzen sein. Damit soll eine schrittweise Einführung sichergestellt werden, die Zeit für die Umstellung erlaubt. Es ist jedoch schon seit Anfang 2008 möglich, SEPA-Überweisungen in Auftrag zu geben.
In welchen Ländern wird SEPA eingeführt?
SEPA wird in allen 27 EU-Staaten sowie in den EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz und in Monaco eingeführt.
Ändert sich das Überweisungsverfahren in den Ländern, die nicht an SEPA teilnehmen?
Nein. In den Ländern, die nicht an SEPA teilnehmen, müssen nach wie vor spezielle Formulare ausgefüllt und besondere Überweisungsmodalitäten beachtet werden. Dazu zählen z.B. die Formulare zur Auslandsüberweisung, die Berabeitungsdauer sowie anfallende Gebühren.
Wird die Bearbeitung der Überweisungen mit SEPA länger dauern?
Nein - im Gegenteil. Mit SEPA soll ja der Flickenteppich nationaler Überweisungsregeln in den SEPA-Teilnehmerländern ein Ende finden. Ob eine Überweisung innerhalb Deutschlands oder in ein anderes SEPA-Teilnehmerland in Auftrag gegeben wird, spielt dann keine Rolle mehr. Beleglose Überweisungen, dazu zählen Überweisungen via Online-Banking, sollen innerhalb eines Bankarbeitstags beim Empfänger aufs Konto eingehen. Manuelle Überweisungsformulare sollen maximal zwei Bankarbeitstage in Anspruch nehmen.
Ändert sich etwas bei meinen Lastschriften?
Ja. Kontoinhaber können sowohl die Höhe von Lastschrifteinzügen, als auch den Kreis der Abbuchenden limitieren können. Außerdem können Privatpersonen ohne Angabe von Gründen die Einzugsermächtigung acht Wochen nach dem Belastungstag widerrufen. Liegt dem Zahlungsempfänger keine Zustimmung zur Lastschrift des Kontoinhabers (das sogenannte Mandat) vor, so ist eine Rückgabe der Lastschrift 13 Monate nach dem Belastungstag gestattet. Eine weitere Veränderung im Lastschriftverfahren ist die Unterscheidung zwischen der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift.
Was hat es mit der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift auf sich?
Bei SEPA wird zwischen zwei verschiedenen Lastschriftverfahren unterschieden. Zum einen gibt es für Privatpersonen die SEPA-Basislastschrift - "SEPA Core Direct Debit". Wie aus dem Namen bereits hervorgeht ist die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit") speziell für Geschäftskunden konzipiert worden. Damit Unternehmen und auch Privatpersonen eine Lastschrift einziehen dürfen, benötigen sie eine individuelle "Gläubiger-Identifikationsnummer".
Was ist die sogenannte "Gläubiger-Identifikationsnummer"?
Durch die sogenannte "Gläubiger-Identifikationsnummer", auch durch CI, Creditor Identifier, abgekürzt, kann jeder Empfänger einer Lastschrift sicher zugeordnet werden. Für die Vergabe dieser Nummer ist die Deutsche Bundesbank zuständig. Sie besteht aus insgesamt 18 Stellen und beinhaltet Buchstaben und Ziffern.
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Was ist die sogenannte "Mandatsreferenz"?
Neben der Gläubiger-Identifikationsnummer muss jeder Empfänger einer Lastschrift eine sogenannte "Mandatsreferenz" angeben. Das kann beispielsweise die Rechnungsnummer oder ein anderer Verwendungszweck sein. Mit diesem Kennzeichen soll jeder Zahler auf Anhieb die ordnungsgemäße Lastschrift feststellen können.
Welche Kritik hat SEPA erfahren?
Der SEPA-Zahlungsverkehr ist nur in Euro-Währung innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer geregelt. Eine SEPA-Überweisung beispielsweise in der Währung des Britischen Pfunds ist somit nicht möglich. Kritisiert wurde auch die 18-stellige Mandatsreferenz ("Monsterzahl"). Aufgrund ihrer Länge von 18 Stellen bestehe die Gefahr von Zahlendrehern. Außerdem sei sie nicht so leicht einprägsam.