Rolle rückwärts bei Rentenversicherungsbeitrag und Minijob-Reform
Am 25.10. verabschiedete der Bundestag die Minijob-Reform und die Senkung des Rentenversicherungsbeitragssatzes. Erfolgt nun die Rolle rückwärts? Denn die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen diesbezüglich die Vermittlungsausschüsse anzurufen.
So empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, für den am 25.10.2012 vom Bundesrat verabschiedeten Beitragssatz für die Rentenversicherung, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel ist es, die Beitragssatzentwicklung in Zukunft an langfristigere Trends zu knüpfen und somit für nachhaltige Reserven zu sorgen.
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Für 2013 war die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags auf 18,9 Prozent geplant. Aktuell sind es noch 19,6 Prozent. Mit der Senkung wollte die Bundesregierung die positive Einnahmenentwicklung in der Rentenkasse direkt an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitergeben.
Nun soll in der 903. Sitzung des Bundesrates am 23.11.2012 über die endgültige Höhe des Rentenversicherungsbeitrags entschieden werden. Geht es nach dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, kommt dann auch ein weiterer bereits beschlossener Punkt auf die Tagesordnung:
Am 25.10. hatte der Bundestag die Minijob-Reform "durchgewunken". Die Ausschüsse verwiesen darauf, dass dieses Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Deshalb soll für das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, nun auch der Vermittlungssauschuss einberufen werden. Ziel der Ausschüsse ist die Aufhebung des Gesetzes.
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Ziel sollte es sein in Zukunft mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, statt die Arbeitszeit von Niedriglöhnern auszudehnen. Durch die höheren Verdienstgrenzen kommen auf Länder und Gemeinden Verluste in der Lohn-und Einkommensteuer zu. Das wären zusätzliche Mindereinnahmen von etwa 115 Millionen Euro pro Jahr.