AfW: Regulierungsvorschlag richtiger Schritt auf dem Weg zum fairen Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen
Auf der diesjährigen Jahresmitgliederversammlung des AfW am 06.11.2012 begrüßt Norman Wirth den wenige Tage zuvor vorgelegten Referentenentwurf des Finanzministeriums für eine Regulierung der Honorarberatung im Finanzanlagenbereich.
Endlich läge ein sinnvoller Vorschlag auf dem Tisch. „Das ist ein weiterer, richtiger Schritt auf dem Weg zu einem konsistenten Vermittler- und Beraterrecht und einem fairen Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen. Wir freuen uns auch, dass dieser Gesetzentwurf sich deutlich näher sich am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept orientiert, als an einem zwar vieldiskutierten aber konzeptlosen in 2011 vorgelegten Eckpunktepapier des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.“
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Über Details des aktuellen Vorschlages sei sicher noch im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zu reden. Dies betrifft u. a. die als problematisch angesehene Möglichkeit der Vermittlung von Finanzprodukten, bei denen die Vermittlungsprovision an den Kunden unmittelbar weitergeleitet wird. Es wurde die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass ein zügiges Gesetzgebungsverfahren die unsägliche Diskussion zum Thema Honorarberatung nun bald beendet.
Auf der Mitgliederversammlung des AfW wurde auch die weiter konstant steigende Anzahl von Mitgliedern und Fördermitgliedsunternehmen begrüßt. „Die unabhängigen Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister erkennen, wer deutlich und mit ganzem Einsatz ihre Interessen vertritt – der AfW. Das und die in Zeiten von MiFiD 2, IMD 2 und ähnlichen Projekten dringend notwendige, starke politische Interessenvertretung in Berlin führte zu einem weiteren Mitgliederanstieg auf nun mehr als 1500 Mitglieder bzw. Mitgliedsunternehmen.“ erläuterte hierzu Vorstand Carsten Brückner.
Weitere diskutierte Themen auf der diesjährigen AfW-Mitgliederversammlung waren u. a. das 20-jährige Jubiläum des AfW, die Umsetzung des neuen 34 f GewO, der noch immer bestehende Reformbedarf beim AVAD-Auskunftsverfahren, die Präsenz des AfW auf Messen und Kongressen sowie in der Fach- und Publikumspresse.