Angetrieben vom Gedanken eines möglichen Gewinnes hatten Jugendliche auf einer Job-Messe an einem Gewinnspiel teilgenommen. Dazu mussten Teilnehmerkarten mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und weiteren Kontaktdaten ausgefüllt werden. Dieser Sachverhalt störte die Richter vom Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. I-4 U 85/12). So urteilten die Richter: Krankenkassen dürfen Minderjährige nicht dazu verleiten, persönliche Daten in einem Gewinnspiel preiszugeben. Insbesondere dann nicht, wenn die Erhebung zum Zwecke seiner zukünftigen Werbung als Kassenmitglied auf einer Job-Messe geschieht.

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Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fragte die Krankenkasse auf den Teilnehmerkarten für das Messe-Gewinnspiel Name, Anschrift, Geburtsdatum und weitere Kontaktdaten ab. Die Jugendlichen hatten mit eigener Unterschrift, die ausdrücklich nur bei Minderjährigen unter 15 Jahren von den Eltern zu leisten war, eigenverantwortlich in die Speicherung und Nutzung der Angaben einzuwilligen, um künftighin über die Leistungen der Krankenkasse informiert und beraten zu werden. Was nach Auffassung der Kassenverantwortlichen ein rechtmäßiges Verfahren ist. Habe doch der Gesetzgeber festgelegt, dass Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr bereits ihre Kasse selbst wählen dürfen.

Das sei prinzipiell zwar richtig, meinten die Oberlandesrichter. Es könne in diesem Fall jedoch nicht davon ausgegangen werden dass 15-jährige Jugendliche grundsätzlich die nötige Reife haben, um die Tragweite der Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung und Datenverwendung zu Werbezwecken abzusehen. "In dieser in geschäftlichen Dingen noch unerfahrenen Personengruppe überwiegt der Anreiz, etwas zu gewinnen, das konsequente Nachdenken darüber, was infolge der Preisgabe der Daten passieren könne", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann den westfälischen Richterspruch.

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Zumal es bei der Job-Börse eigentlich um die Wahl eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes ging. Und beim Ausfüllen der Gewinnkarte eine ganz kurzfristige Entscheidung über die Preisgabe der persönlichen Daten zu treffen war - eine Situation, die mit der sorgfältigen Prozedur der Auswahl einer Krankenkasse in keiner Weise zu vergleichen ist.