Von der Beitragssenkung profitieren vor allem Arbeitnehmer in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Denn aufgrund des Anstiegs bei Löhnen und Gehältern im vergangenen Jahr wird ab Januar die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Sie steigt bei der Rentenversicherung von 5.600 auf 5.800 Euro (West) bzw. 4.800 auf 4.900 Euro (Ost). Wer die Beitragsbemessungsgrenze ausschöpft, wird von dem günstigeren Beitragssatz der Rentenversicherung nicht profitieren können, für ihn bleiben die Beiträge ungefähr gleich hoch.
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragsbemessungssätze von derzeit 50.850 Euro jährlich auf 52.200 Euro, bzw. 4.350 Euro im Monat angehoben.

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