Bundesrat: Kartellrecht für Krankenkassen vorerst ausgebremst
Soll das Kartellrecht auch auf die Gesetzliche Krankenversicherung ausgedehnt werden? Dies sieht zumindest die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, die bereits vom Bundestag verabschiedet wurde. Aber der Bundesrat rief am Freitag den Vermittlungsausschuss an, um wichtige Veränderungen durchzusetzen. Unter anderem befürchten die Landesvertreter, dass die Versorgungsqualität der Patienten leiden könnte, wenn Kassen wie reine Wirtschaftsunternehmen behandelt werden.
Derzeit sorgt eine neue Novelle des Bundestages für viel Kopfzerbrechen bei den Kassenvertretern. Laut der 8. GWB-Novelle (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) soll das Wettbewerbsrecht auch auf Krankenkassen Anwendung finden, so dass sie bei Kartellverstößen belangt werden können. Wird eine Krankenkasse aufgrund einer Fusion mit einem anderen Anbieter zu groß, muss sie zukünftig damit rechnen, dass die Kartellaufsicht einschreitet. Auch Absprachen unter Anbietern werden dank der Gesetzesnovelle deutlich erschwert.
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Bereits im Vorfeld haben die beratenden Ausschüsse empfohlen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen soll. So betonen sowohl der federführende Wirtschaftsausschuss als auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, dass Krankenkassen keine Unternehmen im Sinne des Kartellrechts sind. Denn, so die Begründung, eine uneingeschränkte Übernahme der Vorgaben zum Kartellverbot würden die Krankenkassen in die unmittelbare Nähe zu Wirtschaftsunternehmen rücken, obwohl sie dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet seien.
Mit weitreichenden Konsequenzen: Nach Interpretation des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) fallen die Kassen derzeit nicht unter den europäischen Unternehmensbegriff und müssten auch nicht nach dem EU-Wettbewerbsrecht beurteilt werden. Doch das könnte sich bald ändern. Die GWB-Novelle, so wie sie jetzt geplant sei, erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass der Europäische Gerichtshof die Krankenkassen zukünftig als reine Wirtschaftsunternehmen einstuft, warnen Kritiker. Der Gedanke, wonach die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft der Versicherten darstelle, wäre damit gefährdet.
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Die Folgen einer solchen Neubewertung sind bisher kaum abzusehen. Unter anderem könnten die Kartellbehörden künftig wettbewerbsbeschränkende Absprachen von Krankenkassen verbieten, was auch den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen erschwert. Denn Rabattverträge werden häufig in Kooperation verschiedener Kassen abgeschlossen. Eindringlich hatte der Verband der Ersatzkassen (vdek) am Freitag nochmal an die Länder appelliert, dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen. „Das Gesetz birgt erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und schränkt die Rechte und Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen deutlich ein“, betonte Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek.