Mehr Schutz für Patienten bei Behandlungsfehlern
Ab dem 1. Januar 2013 gilt das neue Patientenrechtegesetz. Was bisher in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt war, wird nun in einem Gesetz gebündelt. Für die Patienten soll das mehr Transparenz und Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen bringen.
Bei schweren Behandlungsfehlern wird die künftig die Beweislast umgekehrt. Nicht mehr der Patient steht in der Beweispflicht, sondern der Arzt muss belegen, dass die Behandlung auch ohne seinen Fehler nicht erfolgreich gewesen wäre. Bei einfachen Behandlungsfehlern hingegen bleibt die Beweislast nach wie vor beim Patienten. Einige Abgeordnete fordern, dass die Beweislast generell umgekehrt wird. Gesundheitsminister Bahr Daniel Bahr hält dem entgegen, dass dies dem Patienten schaden würde, denn so würden amerikanische Verhältnisse einkehren. Der Arzt hätte dann permanent das Risiko einer Klage vor Augen und die damit verbundenen Folgen, in der Regel bedeutet dies für ihn seinen Versicherungsverlust. Ärzte würden nicht mehr die beste Behandlungsmethode wählen, sondern die jeweils risikoärmste.
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Auch die Krankenkassen werden stärker in die Verantwortung genommen. Sie werden verpflichtet bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler, den Versicherten zu beraten und bei der Beweisführung zu helfen. Darüber hinaus müssen die Kassen zügiger als bisher über den Antrag auf eine Leistung wie zum Beispiel eine Kur entscheiden.
Ferner wird mit dem neuen Gesetz die Aufklärungspflicht des Arztes geregelt. Er muss den Patienten verständlich und umfassend über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen, beabsichtigte Therapien und die damit verbundenen Risiken sowie Alternativen informieren. Dazu gehört auch ein Verweis auf Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Darüber hinaus erhalten Versicherte nun ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Arzt und Krankenhaus werden im Gegenzug dazu verpflichtet, die Patientenakte sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird in einem möglichen Prozess zulasten des Arztes oder Krankenhauses davon ausgegangen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde.
Den Oppositionsparteien geht das neue Gesetz nicht weit genug. Sie fordern einen Härtefallfonds für geschädigte Patienten, stattdessen müssten die Patienten bei Behandlungsfehlern auch weiterhin eine Entschädigung einklagen. Darüber hinaus kritisieren Opposition und Verbraucherschützer, dass mit dem neuen Gesetz nicht die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) eindämmt wurden, die Patienten in Arztpraxen selbst zahlen müssen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spricht von einem ersten Schritt in die richtige Richtung und fordert weiterhin eine Besserstellung der Patienten bei der Frage der Beweislast bei Behandlungsfehlern und mehr Schutz vor Risiko-Medizinprodukten.
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