Unister betreibt unter anderem die Portale ab-in-den-urlaub.de und fluege.de. Dort wurden den Kunden gegen Gebühr eine Absicherung gegen Stornierung angeboten. Das ist ist nichts anderes als eine Reiserücktrittsversicherung. Normalerweise arbeiten Reiseportale in diesem Fall mit einem Versicherungsunternehmen zusammen und verdienen bei der Vermittlung an der Provision. Wie es scheint, hat Unister nicht nur die Provision eingestrichen und das Geschäft gleich auf eigene Faust betrieben. Gegenüber den Kunden ist das nicht zwingend von Nachteil, aber wer eine Versicherung verkauft, muss auch Versicherungssteuer abführen. Das war nicht der Fall und es ist daraus eine Steuerschuld in Millionenhöhe entstanden. Aufmerksam wurde das Landeskriminalamt durch eine anonyme Anzeige. Seit Oktober beschäftigte sich die sächsische Antikorruptionseinheit INES mit dem Fall. Geprüft wird auch, ob dieses Geschäft auch auf anderen Portalen betrieben wurde.

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Neben dem Strafverfahren wegen nicht abgeführter Versicherungssteuer besteht noch ein weiteres Problem, für dieses Geschäft hätte auch Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen vorliegen müssen. Dies scheint ebenfalls nicht der Fall zu sein. In wieweit die Vorwürfe sich bestätigen ist zur Zeit noch nicht klar. Pressesprecher Dr. Konstantin Korosides wies die Vorwürfe zurück.