„Wir haben unsere Kunden befragt, was einen guten Unfallschutz ausmacht. Diesen Wünschen tragen wir Rechnung, indem wir die Unfallversicherung künftig in einem Baukastensystem anbieten, mit dem sich jeder Kunde seinen Unfallschutz individuell und bedarfsgerecht zusammenstellen kann“, erklärt Herbert Hofmann, Leiter der Hauptabteilung Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern.

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Die neue Unfallversicherung ist dann Basis-, Ergänzungs- und Serviceleistungen aufgeteilt. Wobei alle Bausteine einzeln wählbar sind. Grundvoraussetzung für die neue Unfallversicherung soll der Abschluss von mindestens einer Basisleistung sein.

Zu dieser zählen die Invaliditätsleistung, sowie die Unfallrente. Zu den Ergänzungsleistungen gehören Krankenhaus-Tagegeld, Todesfall-Leistung und Tagegeld. Die Serviceleistungen Alltags- und RehaManager sollen praktische Hilfen wie Haushaltorganisation, Fahrdienste oder Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf umfassen.

Weiterhin wurden einige Bedingungen angepasst. So sollen Unfälle in Folge von Bewusstseinsstörungen grundsätzlich mitversichert sein. Außerdem wurde der Unfallbegriff ausgedehnt. Künftig sollen unter anderem auch bestimmte Strahlen- und Impfschäden, allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder Gesundheitsschäden durch Erfrierungen eingeschlossen sein. Auch Bergungskosten und kosmetische Operationskosten sollen dann bis zu 50.000 Euro versicherbar sein.

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Ein weiterer Punkt der veränderten Bedingungen sind die Fristen nach Invaliditätseintritt. Diese wurden verlängert und um eine Sofortleistung bei bestimmten Verletzungen erweitert. Zudem soll nun auch eine bis zu 10fache Kapitalleistung und eine Unfallrente, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent leistet, verfügbar sein.