Es sei für den Bundesrat nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzogen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen, hieß es in der Pressemeldung des Bundesrates. Es werde vielmehr erwartet, dass nicht nur die Versicherungsnehmer, sondern auch die Unternehmen einen Beitrag leisten. Es könne nicht sein, dass die Belastungen durch die anhaltende Niedrigzinsphase einseitig auf die Versicherten abgewälzt würden.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentierte dagegen, dass die derzeitige Regelung zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zu Lasten der Versichertengemeinschaft führe.

Im Bezug auf die Unisex-Umstellung will die Branche aber am 21.12.2012 als Stichtag festhalten - und es bleibt ihr auch nichts anderes übrig. Denn entscheidend dafür ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ab 21.12.2012 sind nach Geschlecht differenzierte Tarife ungültig. Dass die Umsetzung in nationales Recht auf sich warten lässt, ändert daran nichts.