Neuer Schwerbehindertenausweis

Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr

Zum 1. Januar 2013 wird die seit 1984 unveränderte Eigenbeteiligung für die Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr von monatlich fünf auf sechs € angehoben (jährlich 72 €, halbjährlich 36 €). Einkommensschwache (insbesondere Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.

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