Die Urteile des Bundesgerichtshofs

Wie der Versicherungsbote bereits im Juli berichtete, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Wirksamkeit von Klauseln in Versicherungsbedingungen bezüglich des Rückkaufswertes und des Stornoabzugs geurteilt. Einen Kommentar zur Veröffentlichung des Urteilsspruches kann auch auf dem Versicherungsboten nachgelesen werden. Die erste betroffene Gesellschaft war der Deutsche Ring. Ergo , Signal Iduna und die Generali folgten im Verlaufe diesen Jahres. Die Klauseln der Verträge dieser Versicherungsgesellschaften wurden wegen Intransparenz für unwirksam erklärt.

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Der Poststempel zählt

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet auf der eigen Webseite einen Musterbrief zum kostenpflichtigen Download an . Wer seinen Vertrag bereits 2009 gekündigt hat, für den wird es knapp, denn er muss noch bis 31.12.2012 seine Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen. Es zählt der Poststempel, deshalb muss der Brief spätestens am 31.12.2012 auf dem Postamt aufgegeben werden. Wichtig ist dabei auch, den Brief per Einschreiben/Rückschein aufzugeben. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet auch an, eine Kopie des Briefes in Verwahrung zu nehmen.

Was ist mit Verträgen bei anderen Gesellschaften

Da momentan nur gegen die vier genannten Gesellschaften rechtskräftige Urteile bestehen, haben es Versicherte bei anderen Gesellschaften momentan schwer, gegen zu geringe Rückkaufswerte in Widerspruch zu gegen. Die Chancen sind jedoch hoch, dass weitere Urteile 2013 folgen werden. Ein generelles Urteil für alle Versicherungen kann nicht gefällt werden, weil jede Gesellschaft andere Vertragsbedingungen hat und diese immer im Einzelnen vom Gericht beurteilt werden müssen. Die Versicherungswirtschaft rechnet selbst mit Forderungen in Höhe von 12 Milliarden Euro, wenn alle Kunden ihr Recht geltend machen.