Grundlage dafür ist die Verzögerung der geplanten Reduzierung der Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen (der Versicherungsbote berichtete: "Bundesrat stoppt geplante Kürzungen bei der Lebensversicherung"). Die Reduzierung ist ein Vorschlag der Bundesregierung, sie wurde jedoch in der letzten Bundesratssitzung diesen Jahres abgelehnt und in einen Ausschuss verwiesen. Mit der Kippung der 2008 beschlossenen Regelung, Kunden zu 50 Prozent an der Bewertungsreserve teilhaben zu lassen, wollte die Bundesregierung den kränkelnden Lebensversicherern unter die Arme greifen. Geplant war den Assekuranzen die Erlaubnis zu erteilen die Ausschüttung an die Kunden zu kürzen und sie nach dem 21. Dezember nicht mehr an den Bewertungsreserven von festverzinslichen Wertpapieren zu beteiligen. Mit einer Härtefallregelung wollte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Wogen glätten und etwaige Kündigungsfluten verhindern.

Anzeige

Setzt sich der Plan der Bundesregierung, wenn auch verspätet, durch, dann müssten viele Anleger hohe Einbußen hinnehmen. Da der Vorgang seitens des Bundesrats an den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde und ein entsprechender Termin bis dato noch aussteht, könnten nun Versicherungsnehmer kurzfristig davon profitieren. „Es kann sich lohnen, seine Lebensversicherung jetzt noch zu kündigen“, sagte Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten, dem Tagesspiegel.

„Uns liegen Einzelfälle von Betroffenen vor, da würde die gesamte Ablaufleistung Anfang 2013 bis zu 8 Prozent niedriger ausfallen als der Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung noch vor Jahreswechsel“ berichtet Kleinlein. Denn wer jetzt kündigt, könnte von den stillen Reserven der Versicherer profitieren.

Anzeige

Laut Angaben des Ministeriums lägen diese bei Fünf Prozent der Versicherungssumme. BDV-Chef Kleinlein geht sogar von bis zu zehn Prozent aus und empfiehlt Verbrauchern sich eine Differenz-Berechnung von ihrer Versicherung machen zu lassen. Jedoch sollten keine Schnellschüsse gemacht werden. Denn im Fall der Lebensversicherung gilt es nicht nur die Ablaufleistung, sondern auch eventuelle Steuervorteile und hohe festgeschriebene Zinsen zu betrachten.