Angela Merkel scheitert mit Aufbewahrungsfristen beim Bürokratieabbau
Der Bürokratieabbau war das große Ziel von Angela Merkel, den sie 2005 nach ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin zu ihrem persönlichen Ziel erklärt hatte. 2007 startete die Bundesregierung das sogenannte Entlastungsprogramm. Laut einer Studie des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), die der FAZ vorliegt, wurde das Ziel weit verfehlt, im Gegenteil, die Kosten sind 2012 erstmalig wieder gestiegen. Schuld daran sind die Länder, die in der letzten Bundesratssitzung die Verabschiedung wichtiger Beschlüsse blockierten.
Ein wichtiger Bestandteil von Angela Merkels Entlastungsprogramm ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von für die Steuer relevanten Unterlagen als Bestandteil des neuen Jahressteuergesetzes (JStG 2013). Diese Aufbewahrungsfristen sollten schrittweise von acht Jahren auf sieben Jahre (ab 2015) verkürzt werden. Der NKR hatte eine jährliche Einsparung von 2,5 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft ausgerechnet. Das sind ungefähr 10% Prozent der Kosten, die in den Firmen für die Aufbewahrung und Archivierung der Unterlagen jährlich anfallen.
Anzeige
Die Bundesländer haben mit den verkürzten Aufbewahrungsfirsten jedoch ein Problem, und sie sehen große Verluste bei der Eintreibung der Schulden bei Steuersündern, wenn Rechnungen und Belege nur noch bis sieben Jahre zurückverfolgt werden können. Wenn die Steuerprüfer zu spät mit der Prüfung beginnen, können nicht mehr alle Vorgänge in den Unternehmen zurückverfolgt werden.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen war bereits Anfang 2013 als Bestandteil der Steuerjahresgesetzes 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet worden. Bereits im Juli hatte sich der Bundesrat gegen die verkürzten Aufbewahrungsfristen ausgesprochen. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Fristen auf fünf Jahre senken und war mit sieben Jahren schon dem Bundesrat entgegengekommen. Die Länderkammer untermauert ihre ablehnende Haltung mit konkreten Zahlen und geht davon aus, dass dem Fiskus ab 2015 ca. 1 Milliarde Euro entgehen würden. Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert weiterhin eine Absenkung auf fünf Jahre und begründet das mit den möglichen positiven Effekten für die Wirtschaft, wenn diese Kosten sparen kann. Eine Einigung ist vorerst nicht in Sicht.
Anzeige
Der Streit um die Aufbewahrungsfirsten hat aber auch noch einen rechtlichen Aspekt. Bei Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung gelten weiterhin Verjährungsfristen von 10 Jahren. Das hätte sich mit dem neuen Steuerjahresgesetz 2013 nicht geändert. Die verkürzten gesetzlichen Pflichten würden die strafrechtlichen Ermittlungen erschweren; wichtige Beweismittel könnten fehlen.