Mit dem 2012 verabschiedeten Steuergesetz FACTA zwingen die US-Behören ab dem 30. Juni 2013 auch europäische Finanzdienstleister sämtliche Konten von US-Kunden offenzulegen, siehe auch "Steuergesetz FACTA - deutsche Finanzdienstleister müssen handeln". Der Schweiz ist dieses Gesetz natürlich ein Dorn im Auge, greift sie doch ein nicht unwesentliches Geschäftsmodell der Schweiz, das strikte Bankgeheimnis, an. Entsprechend gründlich ist deshalb in letzter Zeit das Vorgehen der US-Behörden gegen Schweizer Banken, womit erfolgreich der Verhandlungsspielraum der Schweiz eingeschränkt wird.

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Die 1741 gegründete Schweizer Privat-Bank Wegelin & Co. Privatbankiers war wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in das Visier der US-Strafverfolgungsbehören geraten. Sie hatte zahlreichen US-Bürgern geholfen, ihr Geld am Fiskus vorbeizuschleusen. Genau ermittelt wurde im Zeitraum von 2002 bis 2010. Die aufgedeckten Fälle summierten sich zum Schluss auf 1,2 Milliarden Dollar. Dafür ist jetzt ein Strafgeld von 57,8, Millionen Dollar festgelegt worden. Dieses Geld muss das Schweizer Geldhaus an die USA zahlen. Der Betrag ist im Verhältnis zur Straftat noch recht milde, denn rechnet man bei 1,2 Milliarden Dollar die tatsächlich entgangen Steuern und Zinsen zusammen, ist der Schaden sicher höher. Geschuldet ist das aber bestimmt dem Tatbestand, dass eine echte Verurteilung einer Schweizer Bank, die keine Geschäftssitz in den USA betreibt, nur schwer umzusetzen ist.

Der erste Termin im Verfahren gegen die Bank fand bereits im Februar 2012 statt. Vertreter der Wegelin-Bank waren zu diesem Termin selbst nicht anwesend. Damals begründete die Bank das Fernbleiben damit, dass die Klage nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Weiterhin bestand die Bank auf die Einhaltung des schweizerischen Rechts, da die Bank keine Niederlassung in den USA unterhält. Der Fall stellt das Gericht tatsächlich vor ein großes Problem, denn für eine ordentliche Klage hätte man die Gerichte in der Schweiz bemühen müssen. Das Fernbleiben vor Gericht war auch dahingehend verständlich, insofern auch ein Haftbefehl diskutiert wurde. Der Richter Rakoff kommentierte die prekäre Situation damals wie folgt: "Manchmal findet es die Regierung eines gut respektierten, unabhängigen souveränen Staates nicht hilfreich, ein Unternehmen zu haben, das den Bemühungen einer anderen Regierung ausweicht". Er schlug damals vor, die Diplomatie zu bemühen. Wie es scheint, haben sich die US-Behörden das zu Herzen genommen, und gehen jetzt gegen die Schweiz auf breiter Front vor.

Die Bank selbst war sich bereits 2012 der Konsequenzen bewusst und verkaufte einen Großteil des eigenen Geschäfts an die Raiffeisen-Gruppe. Konrad Hummler kommentierte den Verkauf damals wie folgt: "Gewiss kann man sich vorstellen, wie schwer uns dieser Schritt fällt, geben wir doch gleichzeitig unser Lebenswerk auf. Die ungeheuer schwierige und existenzbedrohende Lage, in welche uns die rechtliche Auseinandersetzung mit den US-Behörden gebracht hat, zwingt mich und meinen langjährigen Partner Otto Bruderer, zusammen mit allen unbeschränkt haftenden Teilhabern, zu diesem ausserordentlich schmerzlichen Vorgehen. Dass wir unter höchstem Druck mit dem Verkauf an Raiffeisen als vertrauenswürdigem, kompetentem Partner eine nachhaltige Lösung für unsere Kunden und Mitarbeiter gefunden haben, bedeutet eine grosse Erleichterung für alle Verantwortungsträger."

Mit dem Urteil und der Strafzahlung war jetzt die letzte Aufgabe der Bank vollbracht. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Banken von Strafzahlungen betroffen sind, womöglich ist es nicht die letzte Schweizer Bank, die wegen verwalteter Schwarzgelder von Bürgern aus den USA ihre Pforten schliessen muss.

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