Das Bild der deutschen Lebensversicherer in der Öffentlichkeit ist aktuell deutlich verzerrt.

Die öffentliche Darstellung der Lebensversicherer zurzeit könnte gegensätzlicher kaum sein. Überspitzt ausgedrückt: Einerseits ist die Rede von Ausbeutern, die sich an ihren Kunden bereichern, Rekordüberschüsse erwirtschaften und wilde Vertreter-Partys feiern. Andererseits werden Lebensversicherer als wankende Riesen dargestellt, die nur noch wenige Jahre die versprochenen Garantien leisten können und deren Geschäftsmodell spätestens mit der Einführung der neuen Kapitalanforderungen von Solvency II untergehen wird.

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Dieses Spannungsfeld macht deutlich: Die deutsche Lebensversicherung hat nicht nur ein Imageproblem, sondern vor allem ein Verständnisproblem in der Öffentlichkeit – denn ihr Geschäftsmodell basiert auf komplexen Ausgleichsmechanismen, die bei den Urteilen und Entwicklungen der vergangenen Jahre oftmals nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es erscheint daher wichtig, sich diese beiden Ausgleichsmechanismen erneut vor Augen zu führen: den Ausgleich über die Zeit und den Ausgleich im Kollektiv.

Bewertungsreserven sind essentiell für den Ausgleich über die Zeit.


Um Kapitalmarktschwankungen im Zeitverlauf auszugleichen, bilden Versicherer Reserven auf Aktiv- und Passivseite. Erst dadurch ist es ihnen möglich, langfristige Garantien darzustellen, also im Vergleich zum volatilen Kapitalmarkt gleichmäßige und stabile Leistungen zu erbringen. So ergeben sich aus dem aktuell sehr niedrigen Zinsumfeld zwar hohe Bewertungsreserven auf Kapitalanlagebestände – diese werden aber über die Zeit benötigt, um stabile Leistungen darzustellen – denn die Garantien liegen zum Teil deutlich über den heute zu erwirtschaftenden Zinssätzen. Gesetze zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an diese Bewertungsreserven oder Kapitalregeln, die diese Reservebildung angreifen oder reduzieren, schwächen die Branche in einem zentralen Ausgleichsmechanismus.

Einzelinteressen gefährden die Versichertengemeinschaft.


Eine Rechtsprechung, die Klauseln in der Lebensversicherung ändert, häufig auch noch retrospektiv, agiert nur scheinbar zum Wohle der Versicherungsnehmer. Ob Stornoabschläge, die Beteiligung an den Bewertungsreserven oder die Diskussion um Zuzahlungen für monatliche Beiträge – vermeintlich kundenfreundliche Gesetzesänderungen bedienen Partikularinteressen, schwächen dadurch aber das Kollektiv. Denn nach wie vor gilt: Das Kollektiv der Versicherungsnehmer teilt sich Kosten, Risiken und Erträge. Selbst Lebensversicherer im Besitz von aktionärsorientierten Gruppen sind in Deutschland praktisch zu 90 Prozent Gegenseitigkeitsvereine. Und damit gehen alle „Wohltaten“, die zu Gunsten der (zumeist abwandernden oder abgewanderten) Kunden verteilt werden, zu Lasten der verbleibenden Gemeinschaft. In der aktuellen Debatte geht dies leider häufig unter. Es ist unbenommen, dass auch die Lebensversicherer Hausaufgaben in den Bereichen Transparenz und Verständlichkeit zu machen haben und dass die anhaltende Niedrigzinsphase ihr Geschäftsmodell unter Druck setzt. Aber gerade um die Branche krisensicher zu machen, benötigt sie langfristige Planungssicherheit, nicht kurzfristige und zum Teil kurzsichtige Änderungen.

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Für 2013 ist der Lebensversicherungsbranche zu wünschen, dass eine Versachlichung in die öffentliche sowie in die politische Diskussion einkehrt. Nur so können Entscheidungen zur Stärkung der gesamten Versichertengemeinschaft und nicht zugunsten einiger Partikularinteressen getroffen werden.