Quo vadis Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zum Luxusgut. Grund dafür sind immer speziellere Tarife mit feineren Prämiendifferenzierungen und schärfere Risikoprüfungen. Dadurch haben viele Deutsche keine Chance mehr einen BU-Schutz zu erhalten. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, fordert nun ein Umdenken bei der Produktentwicklung von BU-Versicherungen.
Im Bereich der Berufsunfähigkeit ist die private Absicherung entscheidend. Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bekommen, wird schwieriger. Der Wettbewerb geht zwar zunehmend über den Preis, aber nur für eine immer kleinere Zielgruppe.
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Laut den Versicherungsanalysten von Franke und Bornberg muss die Frage, was Qualität bei einer so wichtigen Absicherung wie der BU bedeutet, neu diskutiert werden. „Es stehen Entscheidungen an, die nicht einfach zu treffen sind und die man in der Branche nur ungern thematisiert“, so Geschäftsführer Michael Franke.
„Die immer feinere Prämiendifferenzierung ist ein Irrweg, der zu Luxus-BU-Produkten für einige Wenige führt. Die Branche muss auch Lösungen für breite Bevölkerungsschichten etablieren und Wege aufzeigen, wie man sinnvolle Produkte und berufliche Reintegration zusammen bringt.“
Aber auch den Verbraucherschutz sieht Franke in der Pflicht. Dessen Forderungen nach immer höheren Leistungen, die ‚Verteufelung‘ der abstrakten Verweisung, das Abqualifizieren von Alternativen ‚unterhalb‘ der Top-BU und der Fokus auf niedrigste Beiträge haben für ihn die Entwicklung zur aktuellen Situation unterstützt: „Wir haben jetzt einen BU-Markt mit Top-Leistungen und niedrigen Beiträgen – aber nur noch für wenige Verbraucher, die diesen Schutz zudem am wenigsten benötigen“, erklärt Franke. „Zugleich ist die Risikoprüfung schärfer geworden, um das Prämienniveau zu halten: In der Folge erhalten immer weniger einen (uneingeschränkten) BU-Schutz.“
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Wenn die BU für eine breitere Verbraucherschicht wieder erreichbar sein soll, müsse diskutiert werden, ob z.B. psychische Erkrankungen obligatorisch zu versichern sind. Die abstrakte Verweisung könnte unter klare Mitwirkungspflichten gestellt oder temporär vereinbart werden, statt diese pauschal auszuschließen.