Die Bundesregierung lehnt, auf Empfehlung des Bundesfinanzministeriums, sieben von elf vorgeschlagenen Vereinfachungen des Steuerrechts ab. Gründe für die Ablehnung seien, dass der vom Bundesrat beabsichtigte Effekt nur teilweise eintrete und sie schlechtweg nicht finanzierbar wären.

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Treibende Kraft für die Ablehnung ist das Finanzministerium. Für 2014 plant Finanzminister Schäuble einen strukturell ausgeglichenen Etat. Dabei gilt es bis zur Vorlage des Haushaltsplans Ende März noch gut 4,5 Milliarden Euro einzusparen.

Da passen Mindereinnahmen auf steuerlicher Seite nicht ins Konzept. Allein 630 Millionen Euro weniger würde der Staat durch die Änderung des Arbeitnehmer-Pauschbetrag eingenommen. So sollten 2014 die Werbungskosten, die in der Steuererklärung ohne Quittung angegeben werden können, von aktuell 1.130 Euro auf dann 1.260 Euro angehoben werden.

Dabei hatte der Bundesrat den Gesetzentwurf noch durchgewinkt. Wichtige Punkte des "Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts" waren die Anhebung des Arbeitnehmer-Freibetrages, eine pauschale Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers, ein vereinfachter Nachweis von Pflegekosten und eine Steuerpflicht auf die Renditen von Investoren, die Firmen Wagniskapital zur Verfügung stellen.

Der einzige Punkt der ausdrücklich seitens der Bundesregierung unterstützt wird, ist die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren.

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Zwar stellt die Stellungnahme der Bundesregierung prinzipiell keine rechtliche Bindungswirkung für ein Gesetzgebungsverfahren dar. Dennoch dürfte die Stellungnahme richtungsweisend sein. Angesichts der anstehenden Bundestagswahl und der aktuellen Verteilung der Stimmen im Bundestag dürfte sich daher in Sachen Steuervereinfachungsgesetz bis zur Wahl im September nicht mehr viel bewegen.