Bewertungsreserven: Bafin-Chefin kontert Aussagen von BDV-Präsident Axel Kleinlein
Bafin-Chefin Elke König unterstützt die Versicherer in der Debatte um die Bewertungsreserven und kontert damit die Aussagen von BDV-Präsident Axel Kleinlein. Nach dem der Bundesrat das Gesetzvorhaben an den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, entbrennt nun eine heiße Diskussion zwischen den Spitzen der Finanzaufsicht und dem Bund der Versicherten.
Es ist ein Gesetzesvorhaben, das Inhaber von Lebensversicherungen mehrere tausend Euro kosten könnte: Die Beteiligung der Sparer an den Bewertungsreserven soll gesetzlich gedeckelt werden. Nun positioniert sich auch die Aufsichtsbehörde Bafin im Sinne der Anbieter. Behördenchefin Elke König gab zu verstehen, dass sie eine Einführung des Gesetzes erwartet. „Wenn die Neuregelung jetzt nicht kommen sollte, hoffen wir auf einen neuen Anlauf – vielleicht nach der Bundestagswahl“, sagte die Bafin-Präsidentin und Versicherungsexpertin in einem Interview mit Reuters (Donnerstag).
Anzeige
Gesetz würde einzelne Kunden tausende Euro kosten
Als Bewertungsreserve wird die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Kapitalanlage und deren Kaufpreis bezeichnet. Die Lebensversicherer müssen die Bewertungsreserven auf das angelegte Geld seit 2007 zur Hälfte an die Kunden ausschütten.
Aber damit soll zukünftig Schluss sein. Denn dank der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt müssen die Unternehmen vermehrt Rückstellungen bilden, um die lange Niedrigzinsphase zu überstehen. Die schwarz-gelbe Koalition wollte die Versicherungskonzerne entlasten, indem sie die Beteiligung der Versicherten an den derzeit hohen Bewertungsreserven per Gesetz begrenzt. Einzelnen Kunden könnten so mehrere tausend Euro entgehen.
Bisher scheitert die Einführung das Gesetzes am Widerstand des Verbraucherschutzes, der die Nachteile für die Sparer betont. Unter anderem hatte Axel Kleinlein, Vorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), die Versicherer scharf angegriffen. Es sei eine „Unverschämtheit“, die Gewinne aus den Bewertungsreserven nicht auszuzahlen, sagte Kleinlein in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur. Nach der massiven Kritik hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition das Vorhaben bis nach der Bundestagswahl aufgeschoben. Der Bundesrat gab das Thema in den Vermittlungsausschuss zurück. „Es wird in dieser Legislaturperiode mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Einigung geben“, erklärte der Unionsfraktionsvorsitzende Michael Meister (CDU) gegenüber der Passauer Neuen Presse am Montag.
König betont Vorteile einer Deckelung für zukünftige Sparer
Bafin-Chefin Elke König rechnet dennoch mit einer zukünftigen Deckelung. „Ich glaube nicht, dass das Thema vom Tisch ist“, sagte sie im Interview. Sie setze auf den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Zudem verteidigte die Versicherungsexpertin das Gesetzesvorhaben.
Anzeige
„Ich nehme ja niemandem einen Geldbetrag weg, mit dem er bei Abschluss des Vertrages rechnen könnte“, sagte König. Im Gegenteil würde das Vorhaben den Verbrauchern zugute kommen. „Eine Ausschüttung der Bewertungsreserven geht zu Lasten der verbleibenden Versicherten, weil hierdurch weniger Mittel für die künftige Überschussbeteiligung bleiben – und nicht etwa zu Lasten des Unternehmens“. Dies könne einer Finanzaufsicht nicht egal sein.