VKB erweitert Leistung bei Risikolebensversicherung
Die Versicherungskammer Bayern (VKB) führt in der Risikolebensversicherung neue Leistungen ein. Familien und Immobilienbesitzer werden durch ein Bonus-System in der neuen Riskio-LV begünstigt. Neu ist auch die Leistung bei unheilbaren Krankheiten bereits zu Lebzeiten. In der Beitragskalkulation werden künftig Raucher und Nichtraucher berücksichtigt.
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg haben ihre Risikolebensversicherung umstrukturiert. Die VKB nimmt damit besonders die Zielgruppe Familien und zukünftiger Immobilienbesitzer in den Fokus.
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Risikolebensversicherung mit Familien- und Immobilien-Bonus
Mit dem "Familien-Bonus" bietet die VKB einen zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz für sechs Monate in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme, sobald der Versicherte heiratet oder ein Kind bekommt, an. Ebenfalls wird über den "Immo-Bonus" für sechs Monate ein ergänzender Versicherungsschutz in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme gewährt. Grundvoraussetzung dafür ist die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie.
Dabei soll der Kunde jederzeit die Möglichkeit haben, die Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung flexibel an seine Lebensumstände anzupassen. Weiterhin wurde die Beitragskalkulation optimiert. So unterscheidet die VKB nun in der Beitragskalkulation zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Auch berücksichtigt wird künftig der Beruf des Versicherungsnehmers.
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Leistung auch bei unheilbaren Krankheiten
Bei unheilbaren Krankheiten gibt es nun die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten die vereinbarte Leistung in Anspruch nehmen zu können. Dadurch will die Versicherungskammer Bayern Kunden die Finanzierung der Kosten für eine individuelle Pflege oder für die medizinische Versorgung erleichtern. Neu ist auch die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre in eine kapitalbildende Versicherung umzutauschen oder bei gleicher oder geringerer Versicherungssumme zu verlängern. Dabei werden keine weiteren Fragen zum Gesundheitszustand gestellt.