Die gesetzliche Pflegeversicherung hat 2012 einen Gewinn von rund 100 Millionen Euro erwirtschaftet. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Gesundheitsministeriums hervor die der Frankfurter Allgemeinen vorliegen. Das nährt Spekulationen, dass der in diesem Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent angehobene Beitragssatz wieder gesenkt werden könnte.

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Pflegeversicherung mit Millionenüberschuss

Grund für die unerwartet positiven Zahlen seien überraschend hohe Einnahmen und deutliche niedrigere Ausgaben. Analysten waren im Vorfeld von einem kleinen Defizit ausgegangen, da die Versicherung immer häufiger in Anspruch genommen werde. So hieß es in dem Papier des Gesundheitsministeriums: „Im Saldo ist damit die Finanzentwicklung im Jahre 2012 günstiger verlaufen als noch in der jüngsten Schätzung erwartet“.

So habe die Pflegeversicherung im vergangenen Jahr 23,04 Milliarden Euro eingenommen und 22,95 Milliarden Euro ausgegeben. Auf Grund der guten Konjunktur konnte die gesetzliche Pflegeversicherung 3,6 Prozent höhere Beitragseinnahmen verzeichnen. Dagegen blieb der Zuwachs der Ausgaben 4,6 Prozent unter den prognostizierten 5 Prozent.

5,5 Milliarden Euro Rücklagen in der Pflegeversicherung

Damit steigen die Rücklagen der Pflegeversicherung auf 5,5 Milliarden Euro. Da die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Reserven bei lediglich 1,5 Monatsausgaben (rund 2,9 Milliarden Euro) liegt, kommen nun erste Spekulationen um eine neuerliche Absenkung des Beitragssatzes auf.

Dem schieben die Experten des Gesundheitsministerium einen Riegel vor. So heißt es in einem Vermerk des Papiers, das der Beitragssatz in den kommenden Jahren bis Ende 2017 stabil bleibe. Die Überschüsse könnten an anderer Stelle sehr gut gebraucht werden. So ist Finanzminister Wolfgang Schäuble immer noch auf der Suche nach Ressourcen für einen ausgeglichenen Haushalt 2014. Aktuell fehlen hier noch 4 Milliarden Euro.

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Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Deutsche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dabei werden jedes Jahr ca. 700.000 Personen erstmals von den Pflegekassen geprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und in welche Pflegestufe diese einzuordnen ist.