Unisex - PKV-Bestandskunden dürfen auch in Alt-Tarife wechseln
Bestandskunden mit einer Privaten Krankenversicherung dürfen weiterhin in die Alt-Tarife aus der Bisex-Welt wechseln, wenn sie aktuell keinen Unisex-Tarif abgeschlossen haben. Dazu wurde der Paragraph 204 im Versicherungsvertragsgesetzt (VVG) zum Tarifwechselrecht mit der Einfühung von Unisex ergänzt. Die sogenannten Alt-Tarife in der privaten Krankenversicherung wurden mit der Einführung der Unisex-Tarife im Dezember 2012 keineswegs geschlossen.
Für viele Kunden waren die neuen Tarife in der privaten Krankenversicherung nach der Unisex-Umstellung eine Überraschung, denn oft wurden nicht nur die Prämien der Männer angehoben - es wurde die Umstellung auch bei den Frauen für ein Preiskorrektur genutzt. So zahlen wider Erwarten auch Frauen nach der Unisex-Umstellung oft mehr als vorher.
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Bei einem Wechsel in einen Unisex-Tarif ist deshalb bei Bestandskunden Vorsicht geboten, und das in mehrfacher Hinsicht. Neben dem möglich höheren Monatsbeitrag verliert man auch die Möglichkeit, wieder in einen Alt-Tarif aus der Bisex-Welt zu wechseln.
Interessant ist allerdings ein Vergleich der Alt-Tarife für Bestandskunden. Hier kann weiter nach besseren Tarifen gesucht werden. Das Argument der Altersrückstellung, die bei einem Wechsel verloren gehen kann, gilt dabei nur bedingt. Zum einem ist dieser Nachteil immer in der aktuellen Prämie eingerechnet, man sieht deshalb recht einfach nur im Beitragsvergleich, ob sich das zum Nachteil auswirkt oder nicht. Bei Tarifen, die ab 2009 abgeschlossen wurden, kann die Altersrückstellung mitgenommen werden.
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Für Makler gilt jedoch, wechselt der Kunde, dann sollten die Leistungen von Alt- und Neuversicherung genau verglichen werden. Rät man seinem Kunden zu einem Tarif mit weniger Leistungen, dann kann sich das im Schadensfall zur Haftungsfalle entwickeln. Hier hilft nur eine gute Dokumentation der Beratung, die den Wunsch des Kunden ausreichend festhält.