514 Millionen Informationen zu 66,2 Millionen Privatpersonen speicherte die Schufa Holding AG bis zum Jahr 2011. Das Unternehmen bestimmt die Kreditwürdigkeit jedes Einzelnen für seine Vertragspartner. Es ist, entgegen eines verbreiteten Irrglaubens, keine Behörde. Jährlich kann man eine kostenlose Selbsteinkunft über die gespeicherten Daten anfordern.

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Die Schufa teilt anderen Unternehmen auf Anfrage mit, ob der Kaufvertrag eines Autos oder der Telefonvertrag von diesen „gefahrlos“ abgeschlossen werden kann. Etwa 275.000 Anfragen gehen nach eigenen Angaben täglich ein.

Der Arbeit des Unternehmens liegt ein gegenseitiges Prinzip zu Grunde. Die Vertragspartner melden persönliche Daten wie Namen und Anschrift, Geburtstag und -ort sowie Auskünfte über Kredit- oder Leasingverträge, daneben auch fällige Forderungen oder Missbrauch. Im Gegenzug können von diesen entsprechende Einschätzungen zum wirtschaftlichen Risiko angefragt werden, die einen bestimmten Kreditnehmer betreffen. Weiterhin erhebt die Schufa Daten zu Privatinsolvenzen und eidesstattlichen Versicherungen.

Dabei liegen der Schufa zu gut 90 Prozent der gespeicherten Personen nach eigenen Angaben ausschließlich positive Informationen über deren vertragsgemäßes Verhalten vor. Nicht archiviert werden Aussagen wie Einkommen, Beruf oder Nationalität.

Datenübersicht statt Bonitätsauskunft bei der Schufa beantragen

Um zu wissen, welche Daten bei der Schufa hinterlegt sind, ist es nicht nötig, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Nach dem § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Schufa verpflichtet, alle Informationen, die über jemanden gespeichert werden, diesem auch zugänglich zu machen. So können Verbraucher mithilfe eines Formulars, dass online bei der Schufa abgerufen werden kann, die Auskunft über gespeicherte und weitergereichte Daten beantragen. Diese Datenübersicht enthält, woher die Schufa die jeweiligen Informationen erhalten hat und an wen diese weitergeleitet wurden. Mit einer Kopie des Personalausweises kann der Antrag dann per Post versendet werden. Die Bearbeitung kann bis zu 6 Wochen dauern.

Wer nicht für die Schufa-Auskunft zahlen möchte, sollte beim Ausfüllen des Antrages darauf achten, dass auf dem Formular lediglich „Bestellung der Datenübersicht nach § 34 BDSG“ sowie „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ angekreuzt wird.

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Alternativ kann man mit Hilfe des Formulars eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft erhalten, für die dann 18,50 Euro fällig werden. Einen entsprechenden Service bietet das Unternehmen auch online an. Diese weitreichend akzeptierte Auskunft kann an Geschäftspartner, wie Vermieter oder Arbeitgeber, übergeben werden, um das nötige Vertrauen für die Geschäftsbeziehung nachzuweisen. Nur jene Informationen, die dafür nötig sind, werden in diesem Papier aufgeführt.

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