Bundestag beschließt Gesetzentwurf zum Hochfrequenzhandel
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zum Hochfrequenzhandel, dem ultraschnellen Handel mit Aktien, beschlossen. Mit den neuen Regelungen sollen Börsencrashs durch Computersysteme, wie der Flash Crash vom Mai 2010, der einen weltweiten Absturz der Börsen ausgelöst hatte, zukünftig vermieden werden.
Der Hochfrequenzhandel ist eine Entwicklung des computergestützten Handels, in dem Software-Algorithmen eigenständig entscheiden, wann Wertpapiere gekauft und verkauft werden. Der Handel findet im Millisekundenbereich statt und nutzt minimale Kursunterschiede. Die Programme erhalten gegen eine extra Gebühr von den Handelsplätzen aktuelle Kursinformationen Millisekunden früher als andere Händler und schalten sich zwischen die Transaktionen. Wenn Händler Wertpapiere kaufen, kaufen diese Programme früher und nutzen die so entstanden Kursdifferenzen zu ihrem Vorteil. Die Vorteile sind pro Transaktion sehr gering, sollen aber bereits schon 2009 einen Gesamtwert von 21 Milliarden Dollar erreicht haben.
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Der Flash-Crash vom Juni 2010
Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Hochfrequenzhandel im 6. Mai 2010 mit einem sogenannten Flash-Crash, als die Computerprogramme die Werte einzelner Aktien um bis zu 90 Prozent abstürzen liessen. Das löste eine weltweiten Kursrutsch an den Börsen aus. Genau so schnell wie Kurse einbrachen, erholten sie sich aber wieder auch. Die US-Behörden beschlossen auf Grund des Vorfalls eine neue Regel. Aktien werden seitdem um 5 Minuten ausgesetzt, wenn sie zuvor mehr als 10 Protzent innerhalb von Minuten verloren haben. Diese Regelung betrifft jedoch nur Aktion im S&P Index.
Deutschland ist das erste EU-Land mit einer Regelung
Deutschland ist damit das erste Land in der EU, das eine Regelung für den superschnellen Handel mit Wertpapieren aufgestellt hat. Mit dem Gesetzentwurf wird der Hochfrequenzhandel aber keineswegs verhindert, zu gross ist der Widerstand der Banken, die mit diesem Handel mittlerweile einen Großteil ihrer Umsätze bestreiten. Im Jahre 2010 soll der Anteil bereits über die Hälfte des Umsatzvolumens des Aktiengeschäfts der USA ausgemacht haben.
Opposition kritisiert Entwurf
Der von Union und FDP dominierte Bundestag hat zwar den Gesetzesentwurf beschlossen, es ist aber unwahrscheinlich, dass dieser auch vom Bundesrat bestätigt wird, denn SPD und Grüne sind mit dem Entwurf nicht einverstanden. So verhindert der Entwurf den Hochfrequenzhandel nicht. Die Opposition fordert eine Mindesthaltefrist. Den lehnt die FDP ab, da sie die Gefahr sieht, dass der Handel dann einfach nur an andere Ort abwandert.
Die Linken gehen mit ihren Forderungen weiter und verlangen eine Abschaffung, da der Hochfrequenzhandel die Stabilität des Finanzsystems gefährde. Eine Einschränkung sei nicht ausreichend. Zudem warnt der Sprecher der Linksfraktion davor, den Hochfrequenzhandel aus der geplanten Finanztransaktionssteuer herauszunehmen.
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Die BaFin solle den Hochfrequenzhandel überwachen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Hochfrequenzhandel zukünftig der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterstellt wird. Die BaFin soll darüber wachen, dass die neuen Regeln eingehalten werden. Die im Hochfrequenzhandel tätigen Unternehmen, sollen sicherstellen, dass die verwendeten Computerprogramme den Handel nicht stören. Zudem werden Handelsaktivitäten, die kein reines Handeln und eher zum Zwecke der Täuschung andere Handlesteilnehmer und Störung des Handelssystem dienen, als Marktmanipulationen eingestuft. Weiterhin sollen die Börsen die exzessive Nutzung der Handelssysteme mit höheren Gebühren bestrafen.