Schweizer Volksentscheid setzt Maßstäbe
Die Schweizer haben mit einem Volksentscheid zur Begrenzung von Managergehältern Maßstäbe gesetzt. Die sogenannte Abzocker-Initiative hat Regeln aufgestellt, mit denen zukünftig die Vergütungen des Beirates, der Geschäftsleitung und des Beirats in Aktiengesellschaften geregelt werden. Die Aktionäre von Schweizer Unternehmen sollen mehr Macht erhalten und Lohnexesse bei den Spitzenverdienern verhindern. Dazu wird zukünftig die Generalversammlung der Aktionäre über die Bezüge abstimmen.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass Vorstände keine Sonderzahlungen, sogenannte Abgangsentschädigungen, erhalten sollen. Das gleiche gilt für Prämien, die im Voraus gezahlt werden. Wenn Vorstände gegen die Entscheidung der Aktionäre handeln, drohen zukünftig Strafzahlungen und es kann sogar mit Gefängnis bestraft werden. Die Referendumsvorlage wird jetzt nach dem Volksentscheid in der Verfassung der Schweiz aufgenommen.
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Vorausgegangen war ein Skandal um den Pharmakonzern Novartis, der dem ausscheidenden Verwaltungspräsidenten eine Abfindung von 72 Millionen Franken zugesagt hatte. Die Abzocker-Initiative wurde von dem Familienunternehmer Thomas Minder ins Leben gerufen. Informationen zur Initiative finden sich auch auf der Homepage www.abzockerinitiativeja.ch.
Die Schweizer Unternehmerverbände hatten versucht, die Initiative zu verhindern. Mit landesweiten Kampagnen sollten die Schweizer umgestimmt werden. Die Umfragen zeigten aber bereits einen eindeutigen Trend, der mit der heutigen Abstimmung bestätigt wurde.
Letzte Woche hatte auch in Deutschland die Bundesregierung ein Gesetzt zur Begrenzung der Managergehälter verabschiedet. Offen ist aber noch, ob das Gesetz vom Bundesrat bestätigt wird. Die Boni der Manager sollen zukünftig auf die Hälfte ihres Jahresgehalts begrenzt werden. So weitreichend wie die Regelung der Schweizer ist der Gesetzesentwurf jedoch nicht. Die Aktionäre erhalten darin nicht mehr Rechte. Nach der Abstimmung in der Schweiz ist jedoch denkbar, dass man den eigenen Entwurf überdenken wird.
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Was in der Schweiz zum politischen Altag gehört, Abstimmungen per Volksentscheid, wird es in der Bundesrepublik jedoch nicht geben. Lediglich mit der Verabschiedung einer Verfassung ist ein Volksentscheid möglich. Diese gibt bis dato in Deutschland nicht. Volksentscheide in den einzelnen Bundesländern sind hingegen unterschiedlich geregelt.