Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben.

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Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge können beispielsweise Wartezeiten erfüllt werden. Beitrags- und Ersatzzeiten, Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung werden für die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren und die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren berücksichtigt.
Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten werden zusätzlich für die Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt.

Für Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, ist es besonders wichtig, den Termin einzuhalten. 2011 haben 180.000 Menschen erstmalig eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Bis zum 02. April besteht in diesem Jahr die Möglichkeit, rückwirkend für 2012 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen.

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Bei den nachträglichen Zahlungen für 2012 ist ein Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich zu leisten. Die Höhe der rückwirkend geleisteten Beiträge kann bis zu dem monatlichen Höchstbetrag von 1.097, 60 Euro frei gewählt werden. Im Jahr 2011 betrug der Mindestbeitrag noch 79,60 Euro.