Der Höchstrechnungszins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung und ist in der Regel gleichbedeutend mit der dem Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung.

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Nun hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) - wie zu Beginn eines jeden Jahres - eine Empfehlung über die Höhe des Rechnungszinses in der Lebensversicherung für 2014 abgegeben. Die DAV schlägt für das Jahr 2014 vor, den Höchstrechnungszinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie unverändert bei 1,75 % zu belassen.

Die Berechnung des Zinssatzes erfolgte – wie in den Vorjahren – in Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro- Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2012.
Die Empfehlung der DAV basiert damit auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kapitalmarktkrise sind die weiteren ökonomischen, finanziellen und rechtlichen Entwicklungen im Euroraum nur schwer abzuschätzen. In der derzeitigen Niedrigzinsphase und bei steigender Zinsvolatilität hält die DAV es für dringend angezeigt, die weitere Zinsentwicklung genau zu beobachten.

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszinssatz jährlich aufs Neue per Verordnung. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.

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Für Verträge ab 2013 hatte die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) einen Höchstrechnungszinssatz von 1,75 % empfohlen (Versicherungsbote.de berichtete: "DAV empfiehlt unveränderten Rechnungszins").