Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet nach Angaben der FAZ einen Gesetzesentwurf, in welchem ein neues Tarifkonzept für beitragssäumende bzw. -verweigernde Versicherungsnehmer erarbeitet wird. Bereits in der Vergangenheit war ein solches seitens der privaten Krankenversicherer gefordert und im Gesundheitsausschuss diskutiert worden.

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Den Versicherern entsteht durch Beitragssäumnisse derzeit ein Kostendefizit von circa einer halben Millionen Euro. Ursache sei die Einführung der Versicherungspflicht und das damit verbundene Kündigungsverbot der Krankenversicherung, welches für gesetzliche Krankenkassen seit dem 01. April 2007, für die privaten Versicherer seit Jahresbeginn 2009 gilt. Dies betont etwa PKV-Verbandschef Reinhold Schulte im Interview mit Spiegel-Online.

Regelung soll zusätzliche Schulden durch Säumungszinsen verhindern

Wer die Beiträge nicht mehr zahlte, rutschte im Falle der PKV nach spätestens drei Monaten in einen Basistarif. Dieser bietet den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen und ist vom Gesetzgeber definiert. Zwar sind die Leistungen im Gegensatz zur GKV vertraglich festgesetzt, der für eine private Krankenvollversicherung typisch höherwertige Schutz besteht dabei nicht. Dieser Versicherungsschutz kostet zum Teil um die 600 Euro monatlich.

Gerade Kleinunternehmer und Selbstständige können auch Prämien in dieser Höhe nicht immer stemmen und setzen deshalb die Zahlungen aus. Nach Schultes Ansicht komme man diesen aber bereits entgegen: Durch den Wechsel in einen preiswerteren Basistarif sowie durch finanzielle Zuschüsse über das Sozialamt könnte man sich entlasten. Tatsächlich würde es unter den Nichtzahlern eher viele geben, die gar keine Krankenversicherung wollen und im Krankheitsfall selbst für die Behandlungskosten aufkommen, so Schulte.

Hohe Säumungszinsen könnten in jedem Fall zur Überschuldung führen. So sieht der Entwurf des Notlagentarifes vor, für einen geringen Beitrag eine medizinische Notversorgung zu gewährlesiten: Für 100-120 Euro im Monat umfasst der Versicherungsschutz die Behandlungen akuter Erkrankungen bzw. Schmerzen sowie bei chronischen Krankheiten. Auch ist die Versorgung bei einer Schwangerschaft berücksichtigt.

Ob dies das Risiko einer Überschuldung tatsächlich eindämme, sei fraglich. So erklärt Michael Wortberg vom Bund der Versicherten (BDV) betont, dass ein Arzt bei der Behandlung nicht unbedingt feststellen würde, dass der Privatpatient verschuldet ist und weiterhin eine teure, Privatpatienten konforme, Behandlung durchführen. Dessen Honorarforderung führe dann zu weiteren Schulden, so Wortberg gegenüber dem Handelsblatt. Grundsätzlich kann der Entwurf nur kurzfristig eine Lösung sein, meint Ozan Sözeri, Geschäftsführer des Verbraucherschutzportals Widge.de, denn umfangreiche Therapien ließen sich damit kaum umsetzen, ohne weitere hohe finanzielle Belastungen mit sich zu ziehen.

Altersrückstellungen: PKV will nur Pflichten umgehen

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht auch vor, dass die Versicherer bis zu 50 Euro pro Monat aus den bereits angesammelten Altersrückstellungen des Kunden beisteuern können. Die Fraktion die Linke kritisierte unter anderem aufgrund dessen den Gesetzesentwurf. Es ginge dabei weniger um die Eindämmung einer Kostenfalle als darum, die Unternehmen zu entlasten: Für die Nichtzahler müssten diese weniger Altersrückstellungen bilden.

In der Tat müssten solche Altersrückstellungen niedriger als jene im Basistarif sein. Regelmäßige Beitragszahler baden sonst entstehende Finanzlücken durch mögliche Beitragsanpassungen aus. Auch ist nicht geklärt, welche Beitragsanpassungen Versicherte erwarten, wenn sie von dem Nichtzahler-Tarif zurück in den vorherigen Tarif wechseln, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wäre und wie sich dabei künftig die Altersrückstellungsregelungen verhalten.

Wegen ausbleibender Beitragszahlungen sind einige Krankenversicherer bereits dazu übergegangen, nicht nur Auskünften über den Gesundheitszustand des potentiellen Versicherungsnehmers einzuholen, sondern auch dessen Bonität zu prüfen.

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Die Forcierung der Nichtzahler-Tarife erscheint als ein weiterer Aspekt in Daniel Bahrs (FDP) Einsatz für die privaten Versicherer. Erst kürzlich hatte der Gesundheitsminister Maßnahmen ergriffen, um die Wahltarife der Krankenkassen zu reglementieren.