Über mangelnde Kunden beklagt sich die Auxilion AG nicht. Die Unternehmensgründer führen ihren Erfolg auf die Idee einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) zurück, die ohne Versicherungen und Finanzdienstleister auskommt. Hinter der Idee steckt eine Entgeltumwandlung, bei der das Geld der Arbeitnehmer innerhalb des jeweiligen Unternehmens verbleibt. Dabei führt die Auxilion AG ihr Geschäft der Rechtsdienstleistung in Form der Rentenberatung aus. Trotz des niedrigen Zinsniveaus verweist Auxilion auf überdurchschnittliche Verzinsung bei ihrem Konzept.

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Das Trommelfeuer pauschaler Kritik gegen Formen der Altersvorsorge klingt nicht ab. Nach der Riester-Rente und der Lebensversicherung geriet auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) in die Schlagzeilen: keine bis wenig Rendite, kompliziert, unsicher. Mit diesem Ohrwurm kann Joachim Bangert, Vorstandsmitglied der Auxilion AG, indes sehr gut leben. Und dies, obwohl sich das Unternehmen auf den Vertrieb und die Betreuung der bAV spezialisiert hat.

Mit dem sogenannten Altersvermögensgesetz hat die Bundesregierung Mitte 2001 die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Arbeitnehmer Teile ihres Lohns für eine Betriebsrente ansparen. Es dauerte dann nicht länger als ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, bis sich Joachim Bangert und Tycho Singer, ebenfalls im Vorstand der Auxilion AG, mit ihrem neugegründeten Unternehmen im hessischen Bensheim selbstständig machten. Die Idee der beiden Geschäftspartner entsprang dabei der Frage, wie die bAV von unnötigem Ballast befreit werden kann.

Versicherungen müssen draußen bleiben

Wieso soll ein Dritter, also eine Versicherung oder ein Finanzdienstleister, mit ins Boot geholt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über eine bAV einig sind? Wieso sollen noch Provisionen und Verwaltungskosten die Rendite schmälern, wenn schon die Verzinsung mickrig ist? Aus diesen Fragen kreierte das Duo Bangert und Singer seine ganz eigene Idee einer bAV: Ohne Banken, ohne Versicherungen, ohne Finanzdienstleister.

In der Praxis wird aus der Idee ein innerbetrieblicher Pakt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zweigt einen vereinbarten Teil des Bruttolohnes seines Mitarbeiters ab. Dieser Anteil fließt dann allerdings nicht auf das Konto einer Versicherung oder eines Finanzdienstleisters, sondern verbleibt im jeweiligen Unternehmen. Auf die Sparbeiträge seines Mitarbeiters zahlt das Unternehmen Zinsen.

„Wir haben die bAV vereinfacht“, sagt Bangert. „Vereinfachen hieß für uns, den Mechanismus so zu verändern, dass er ohne Versicherungen und Banken funktioniert“, ergänzt Singer. Auf diese Weise werde viel Geld eingespart , mit dem sich die Rentenleistung für die Arbeitnehmer erhöhen lasse. Gleichzeitig werde die Innenfinanzierung des Unternehmens gestärkt. „Die Beteiligten“, so Bangert, „zahlen den Versicherungen oder Banken kein Geld mehr für Leistungen, die sie entweder gar nicht brauchen oder die sie jetzt gemeinsam aus eigener Kraft erbringen.“

„Garantieverzinsung in der Regel 4 Prozent“

Versicherungen und Finanzdienstleister werden dennoch nicht müde, den Arbeitnehmern die Vorzüge einer Direktversicherung aufzuzeigen. So können beispielsweise bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei beiseite gelegt werden (2012: 2.688,00 EUR). Das niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt schlägt sich jedoch auch bis zur bAV durch. Von einstmals 2,25 Prozent ist die Garantieverzinsung auf 1,75 Prozent seit dem 01.01.2012 gesunken.

Den Wenigsten sei bewusst, sagt Manager Singer, dass dieser Zinssatz nicht auf die eingezahlten Beiträge wirke. Der Effektivzins liege deutlich darunter, da dieser erst dann greife, „nachdem alle versicherungstypischen Kosten wie Provisionen und Verwaltungsgebühren abgeflossen sind“. „Bei unserem System fließt schon der erste aufgewendete Euro auf ein persönliches Vorsorgekonto und die Garantieverzinsung ist deutlich höher, nämlich in der Regel 4 Prozent“.

Rechtsdienstleistung in Form der Rentenberatung

Auxilion selbst agiert als sogenannter „Rentenberater“ und darf, wie es im Gesetz heißt, „aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen“ im Bereich der bAV erbringen. Im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens seien die Einzahlungen samt Zinsen durch die Selbsthilfeeinrichtung des Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt, versichert der Auxilion-Vorstand.

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Da das Beratungsunternehmen insbesondere mittelständische Familienunternehmen als Zielgruppe ins Auge gefasst hat, spielte die Sicherheit der Anlage von jeher eine übergeordnete Rolle – sowohl für die Arbeitgeber, als auch für ihre Beschäftigten. Stolz ist das Auxilion-Management ebenfalls auf die Daten, die einer Vertragskalkulation zugrunde gelegt werden: Zinssatz plus Beiträge. Deshalb kam für Auxilion die Debatte um Unisextarife gelegen. Bleibt nur die Frage, wie Auxilion am ganzen Kuchen mitverdient? Abhängig von der Höhe der durch die Einzahlungen ausgelösten Liquidität bemisst sich für Auxilion ein Erfolgshonorar.