Cyber-Mobbing - GDV fordert Reputationsversicherungen
Der GDV fordert Reputationsversicherungen gegen Folgen von Cyber-Mobbing. Zunehmendes Mobbing im Internet stellt die Versicherungsbranche vor neue Herausforderungen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seinem aktuellen Magazin "Positionen". Deshalb müssten, so GDV, nnovative Produkte, um gegen die Folgen von Cyber-Mobbing vorzugehen, geschaffen werden.
Die Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert die Versicherungsbranche auf Lösungen gegen Cyber-Mobbing zu finden. Reputationsversicherungen, so der GDV sind jene innovativen Produkte, die gegen solch ungerechtfertigte Attacken oder Beleidigungen im Web vorgehen. Derzeit gilt der französische Axa-Konzern als Vorreiter bei der Absicherung solch langwieriger Verfahren. Auch in Deutschland bieten bereits einige Anbieter, so etwa die Arag, Policen zum Rechtsschutz bei Cyber-Mobbing an. Ausführliche Informationen zur Meinungsfreiheit im Netz finden sich auch bei der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung.
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GDV will Reputationsversicherungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist in seinem aktuellen Positionen-Magazin auf die Auswirkungen des Cyber-Mobbings hin. So können davon nicht lediglich Jugendliche betroffen sein. Besonders drastische Fälle sind nicht nur vorstellbar, sondern Realität. Wer etwa im Netz als „Nazi“ oder „Kinderschänder“ bezeichnet wird, hat oftmals hartnäckig damit zu kämpfen seinen Ruf wieder herzustellen - gerade, weil das Internet das Medium ist, das nicht so leicht vergisst.
20 Prozent der Schüler von Cyber-Mobbing betroffen
Einer Onlinebefragung des Zentrums für pädagogische Forschung (zepf) zufolge waren 2009 knapp 20 Prozent der Schüler von der ersten bis zur 13. Klasse von Cyber-Mobbing betroffen. Eine aktuelle Studie der Pädagogischen Hochschule Thurgau sowie der Universitäten Konstanz, Zürich und Bern kommt dagegen zu dem Schluss, dass Mobbing dreimal seltener im Internet als im "realen" Leben auftritt. Ob Cyber-Mobbing deshalb tatsächlich zu unterschätzen ist, bleibt fraglich. Die Betroffenen haben an den Folgen solcher Mobbingattacken schwer zu tragen.
Fassbar und nachempfindbar werden jene Konsequenzen der Online-Mobbingvariante etwa in dem polnischen Film „Suicide Room“ (2011). Hauptdarsteller Dominik wohnt in einer Großstadt und hat sehr ehrgeizige, gut betuchte Eltern. Er ist kurz vor dem Abitur, sieht gut aus, ist cool. Die Interaktion mit seinen Freunden spielt fast komplett auf Facebook ab. Meldungen über das eigene Befinden, Aktionen, Partybilder werden dort eingestellt, geteilt und kommentiert. Als Dominik beim Kampfsporttraining in der Schule mit seinem besten Freund in eine peinliche intime Situation gerät, erscheint dies sofort im sozialen Netzwerk. Online kann der Protagonist die Demütigungen mitverfolgen, die seine Mitschüler über ihn schreiben. Er beschließt, nicht mehr in die Schule zu gehen, schließt sich in sein Zimmer ein, landet schließlich auf einer Chatplattform namens „Suicide Room“ (Raum der Selbstmörder). Seine Eltern, aber auch Psychologen finden keinen Zugang zu ihm und in seine virtuellen Welt.
Online-Mobbing im polnischen Film „Suicide Room“
Eindrucksvoll schildert der Film die Mobbing-Situation bis hin zur Katastrophe - und dem Zuschauer wird bewusst, wie sich derartiges schnell in jeder Schule, jeder Familie, aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen vollziehen kann. Das soziale Online-Netzwerk wirkt als Multiplikator: Beleidigungen, Diffamierungen im Netz verbreiten sich zügiger. Da mehr Menschen gleichzeitig erreicht werden, unkompliziert den „Like-Button“ drücken oder Kommentare abgeben können, sind Wirkung und Ausmaß der Beleidigungen oft heftiger. Durch die Möglichkeit zur Anonymität fehlt es den Mobbern oft vermehrt an Hemmung, sie wiegen sich in Sicherheit. Und da es im Internet keinen direkten Kontakt gibt, nehmen die Verursacher kaum das emotionale Feedback der Betroffen auf,
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Wann konkret eine Meinungsäußerung als Rufmord angesehen werden kann, darüber entscheidet die Justiz zumeist nach Einzelfällen. So hat etwa das Verwaltungsgericht in Baden-Würrtemberg in einem Urteil verfügt, dass Lehrer einzelne Schüler sanktionieren können, die ihre Mitschüler im Internet beleidigen.