1. April - das hat sich geändert
Verkehrssünden werden teurer und die Anhebung des Grundfreibetrags konnte umgesetzt werden. Was sich zum Monatswechsel noch änderte, ist in einer Übersicht zusammengestellt.
Grundfreibetrag wird erhöht
Zu Jahresbeginn wurde der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Für Ehepaare bedeutet das die Anhebung des Freibetrags von 16.009 Euro auf 16.260 Euro. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung wirken sich die Änderungen jedoch erst im April aus. Steuerrechtsexperten zufolge, beträgt die Entlastung je nach Steuerklasse zwischen monatlich 1,67 Euro und 4,80 Euro.
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Falschparken wird teurer - Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
Autofahrer, deren Parkzeit abgelaufen ist oder die ganz auf einen Parkschein verzichten, müssen nun mit höheren Verwarngeldern rechnen. Wer die erlaubte Parkdauer um bis zu 30 Minuten überschreitet, muss statt bisher 5 Euro 10 Euro zahlen. Wird die Parkdauer bis zu einer Stunde (zwei Stunden, drei Stunden, länger als drei Stunden) überschritten, werden 15 Euro (20 Euro, 25 Euro, 30 Euro) fällig. Das Zuparken von Behindertenparkplätzen oder Feuerwehrzufahrten wird weiterhin mit dem Höchstsatz von 35 Euro geahndet. Autofahrer, die auf Radwegen parken, müssen zukünftig mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 20 Euro rechnen. Die gleiche Summe ist zu bezahlen, wenn Autofahrer den für Radfahrer reservierten Fahrbahnstreifen blockieren.
Radfahrer, die ohne vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind, müssen künftig 20 Euro statt bisher 10 Euro zahlen. Je nach Situation wird auch das falsche Einbiegen in Einbahnstraßen teurer - 20 bis 35 Euro werden dafür fällig. 20 Euro statt bisher 15 Euro kostet das Radeln auf der falschen Seite des Radwegs.
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht auch neue Verkehrsschilder vor. So wird es beispielsweise ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer geben. Für die Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen ist ebenfalls ein neues Schild vorgesehen.
„Aufsuchende zahnärztliche Betreuung“ für immobile Patienten
Die Zahnbehandlungen für Menschen, die pflegebedürftig sind oder/und nur über eingeschränkte Mobilität verfügen, sollen vereinfacht werden. Zukünftig sollen Zahnärzte diese Patienten auch in deren Zuhause behandeln können. 20 Millionen Euro sind für die "aufsuchende zahnärztliche Betreuung" immobiler Patienten vorgesehen.
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Eindeutiger Gerichtsstand für Straftaten von Bundeswehrangehörigen im Auslandseinsatz
Seit dem 01.04.2013 ist die Staatsanwaltschaft Kempten für Straftaten zuständig, die von Angehörigen der Bundeswehr im Ausland begangen werden. Bisher waren in solchen Verfahren jene Behörden des Ortes zuständig, an denen der Soldat wohnte oder stationiert war.