Für FDP-Mann Hahn ist die Begründung für seine Forderung auf Korrektur des Rundfunkbeitrags ganz einfach, jeder Mensch sollte den Beitrag nur einmal zahlen. Momentan zahlen Privathaushalte und Firmen gleichermassen. Es zählen für die Erhebung des Beitrags die Wohneinheiten oder im Gewerbe die Standorte. Die Begründung für Hahn ist plausibel, denn nach der Gebührenordnung zum Rundfunkbeitrag zahlen Richter sowohl privat als auch für ihren Arbeitsplatz. Für den Arbeitsplatz zahlt natürlich die öffentliche Kasse und nicht der Richter, aber genau die öffentlichen Kassen will der hessische Justizminister schonen.

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Jeder sollte den Beitrag nur einmal zahlen

Folgt man der Logik von Jörg-Uwe Hahn, dann sollte jeder den Beitrag nur einmal zahlen. Eine Abrechnung pro Haushalt und Einrichtung führt automatisch zu einer Doppelabrechnung. Doch wo streicht man jetzt am besten ? Lässt man den Rundfunkbeitrag für Firmen, Öffentliche Einrichtungen und Hotels fallen, oder erlässt man den Rundfunkbeitrag für private Haushalte ? Die Entscheidung ist sicher nicht einfach, was bei dem einen weniger ins Gewicht fällt, steht dem Argument entgegen, dass die Angebote des öffentlichen Rundfunks eher privat genutzt werden.

Sollte sich Hessens Justizminister durchsetzen und eine Entlastung der Staatskasse bewirken, dann ist damit jeder Argumentation dieser Art die Tür geöffnet. Dann dürfen Selbstständige und Hotelbetreiber mit ähnlichen Argumenten eine Neuregelung des Rundfunkbeitrags verlangen.

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