Gesundheitsminister Daniel Bahr will schärfer gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen. Dazu plant Bahr noch in dieser Wahlperiode eine Verschärfung des Sozialgesetzbuches anzuschieben. Dann soll es Geldstrafen und Haftstrafen von bis zu drei Jahren für bestechliche Ärzte geben. Bereits Anfang des Jahres hatte Bahr korrupten Ärzten den Kampf angesagt (der Versicherungsbote berichtete: „Anti-Korruptionsgesetz: Daniel Bahr kämpft gegen korrupte Ärzte“). Nun kann es doch ganz schnell gehen.

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Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen

Die Einflussnahme der Pharmaindustrie ist seit geraumer Zeit ein großes Problem. Mittels Zuwendungen diktierte die Pharmaindustrie den Ärzten die Verschreibung von bestimmten Arznei- oder Heilmitteln. Das will der Gesundheitsminister nun verhindern. Denn besonders Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen sind Daniel Bahr ein Dorn im Auge. So sollen speziell Bestechung in Pharmafirmen, bei Kassenärzten und bei Herstellern von Medizintechnik nun verschärft unter die Lupe genommen werden.

Bundesgerichtshof: Korruption niedergelassener Ärzte ist nicht strafbar

Bis dato fehlte dazu jedoch die Handhabe. Denn im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Lediglich die vorsätzliche Falschabrechnung ist als Betrug strafbar.

Derzeit können schuldhafte Falschabrechnung lediglich über die Kassenärztliche Vereinigung sanktioniert werden. Dies kann bis zur Entziehung der Zulassung führen. In den meisten Fällen liegt jedoch nur eine grobe Pflichtverletzung vor und die beschuldigten kommen mit einem blauen Auge davon.

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In den Jahren 2010 und 2011 hatten die gesetzlichen Krankenkassen rund 53.000 Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgt (der Versicherungsbote berichtete: „Krankenkassen schlagen Alarm: Abrechnungsbetrug auf Rekordhoch“). Insgesamt wurden knapp 2.600 Fälle, auf Grund der Schwere des Vergehens, der Staatsanwaltschaft übergeben. Die gesetzlichen Krankenkassen konnten inzwischen rund 41 Millionen Euro Schadensersatzforderungen wegen Betrug gegen Ärzte durchsetzen.