Ein Großteil der eingeleiteten Verfahren betraf Freiverkehrswerte. Dabei handelt es sich um Wertpapiere, die weder zum amtlichen Börsenhandel zugelassen, noch in den geregelten Markt einbezogen sind. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei das Tatschema bei einem Großteil der Verfahren identisch: Ein Unternehmen wurde in den Freiverkehr einer Börse einbezogen; unmittelbar danach gab es für dessen Aktien massive Kaufempfehlungen. So wurde eine Nachfrage erzeugt, die Manipulateure nutzten, um ihre Aktien dieses Unternehmens gewinnbringend zu verkaufen. War die Werbemaßnahme beendet, brach der Kurs regelmäßig stark ein. Anleger, die aufgrund der Empfehlungen Aktien erworben hatten, erlitten oftmals hohe Verluste.

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BaFin sieht keinen Grund zur Entwarnung

Zwar wurde im Dezember 2012 das First Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse geschlossen. Grund zur Entwarnung sieht die BaFin jedoch nicht. „Es ist zu befürchten, dass die Manipulateure nun an andere Marktplätze ausweichen“, prognostiziert Caspari. Erste derartige Fallkonstellationen seien der BaFin bereits bekannt und würden derzeit untersucht.

Gängige Methoden der Marktmanipulation

In einem neuen Flyer (PDF) skizziert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die gängisten Methoden der Täter und nennt Warnindikatoren, bei denen Anleger besonders „hellhörig“ werden sollten. „Uns ist es wichtig, Anleger zu informieren und über Gefahren aufzuklären“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Karl-Burkhard Caspari.

Insbesondere warnt die BaFin vor Aktienempfehlungen in Börsenbriefen, durch Cold Calling oder Spam.

Bei Empfehlungen in Börsenbriefen sollte darauf geachtet werden, dass die Meinung des Verfassers wiedergegeben wird. Auf welche Art der Verfasser zu seiner Einschätzung gekommen ist, sollte nachvollziehbar dargestellt sein. Fehlen Begründungen und Fakten, werden extrem hohe Kursziele genannt und eine außerordentlich positive Meinung kundgetan, sollten beim Leser die Alarmglocken schrillen.

Bafin warnt vor Kaltakquise per Telefon

Kaltakquise per Telefon (Cold Call) ist zwar verboten, findet aber dennoch statt. Die BaFin rät, zu hinterfragen warum Unbekannte Empfehlungen geben sollten. Die Masche: Wurde Umsatz und Börsenpreis durch die künstlich erzeugte Nachfrage in die Höhe getrieben, verkaufen die Hintermänner ihre Aktienpakete. Sobald die Werbekampagne beendet ist, brechen Handel und Kurs ein.

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Nach dem gleichen Prinzip funktioniert Aktien-Spam. Statt mit Anrufen, wird versucht mit E-Mails Käufer für „renditeträchtige Investitionsmöglichkeiten zu finden.
Solche Mails seien am besten gar nicht erst zu lesen, sondern gleich zu vernichten.
Auch scheinbar irrtümlich zugesandte Faxe sind eine Methode zur Marktmanipulation.