Die elektronische Patientenquittung wird immer interessanter für Versicherte und Krankenkassen. Dazu wird eine Online-Plattform, über die gesetzlich Krankenversicherte ihre Leistungs- und Abrechungsdaten abrufen können, in den Internetauftritt der Krankenkasse eingebunden. Versicherten können nach einer einmaligen Registrierung per Knopfdruck sehen, welche Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und weitere Leistungen über ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet wurden und was die jeweilige Leistung gekostet hat.

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Wir sprachen mit Dr. Guido W. Weber, Leitung Marketing und Vertrieb careon GmbH. Derzeit arbeiten bereits 14 Krankenkassen mit der Lösung zur elektronischen Patientenquittung von careon. Unter ihnen befinden sich die AOK NORDWEST, die HKK und diverse BKKen.

Patientenquittung kann Falschabrechnungen aufdecken

Welche Einsparmöglichkeiten bieten sich dem Gesundheitssystem?

Die elektronische Patientenquittung kann Falschabrechnungen aufdecken und vorbeugen. Eventuell führt die bessere Transparenz auch zu einem Kostenbewusstsein bei den Versicherten; unter den Bedingungen des Sachleistungsprinzips lässt sich dies jedoch schwer belegen.

Sind Patientenquittungen ein geeignetes Mittel, um 1. Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren und 2. Falschen Abrechnungen, bzw. Abrechnungsbetrug entgegenzuwirken?

Grundsätzlich ja. Mithilfe der elektronischen Patientenquittung wird die Einsichtnahme in die abgerechneten Leistungen für die Versicherten vereinfacht. „Luftrezepte“ und andere nicht erbrachte Leistungen lassen hierüber aufdecken. Das kann auch eine präventive Wirkung haben.

Welchen Nutzen haben Krankenkassen und Versicherer?

Die Krankenkasse kann den Auskunftsanspruch der Versicherten nach § 305 Abs. 1 SGB V auf einfache Weise bedienen. Darüber hinaus kann die Kasse zeigen, welche Leistungen sie für den Versicherten übernommen hat - in der Zeit von Online-Banking und ähnlichen Angeboten sollte dies eigentliche eine Selbstverständlichkeit sein. Neben der Aufdeckung und Vermeidung von Falschabrechnungen kann die elektronische Patientenquittung auch im Zusammenhang mit Wahltarifen in der Versichertenkommunikation eingesetzt werden.

Pluspunkt der Krankenkasse

Könnten Versicherungsmakler/Außendienstler von der Technik profitieren?

Die elektronische Patientenquittung kann als Pluspunkt der Krankenkasse beworben werden. In der Ausgabe 1/2013 der Zeitschrift Finanztest hat z.B. die Stiftung Warentest die elektronische Patientenquittung erstmalig als Zusatzleistung von Krankenkassen in einem 2-seitigen Artikel vorgestellt.

Gibt es eventuell schon Ansätze zur Verknüpfung - ggf. zur Verkaufsförderung mit Zusatzangeboten der privaten Krankenversicherung?

Nein.

Neugier und automatisierte Gesundheitshistorie

Was sieht der Kunde?

Der Versicherte erhält zunächst eine Kurzübersicht der abgerechneten Leistungen. Für jede Leistungsposition kann anschließend eine Detailansicht mit weiteren Angaben aufgerufen werden. Versicherte erhalten mithilfe der elektronischen Patientenquittung Einblick in die für sie gespeicherten Daten; das kann nicht nur die Neugier befriedigen, sondern bezieht den Patienten auch aktiver in die Datenflüsse des Gesundheitswesens ein. Mit der elektronischen Patientenquittung erhält der Versicherte zudem eine automatisierte Gesundheitshistorie; Auskünfte über Arztbesuche, Klinikaufenthalte und die Arzneimitteleinnahme sind hierüber schnell möglich.

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Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen?

Die Krankenkassen beauftragen den Service. careon kümmert sich anschließend um die technische Implementierung und den Abschluss der erforderlichen Vertrags- und Datenschutzunterlagen.

Wie aufwändig ist die Einführung?

Die Implementierung erfolgt innerhalb von 4-8 Wochen. Technisch ist bei den meisten Krankenkassen nichts einzurichten. careon stellt für Betriebs- und Innungskrankenkassen eine Standardversion zur Verfügung, die auf standardisierten Schnittstellen aufsetzt. Für andere Kassenarten können individuelle Schnittstellen und Prozesse eingerichtet werden.

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Wie ist der technische Ansatz?

careon stellt den Krankenkassen eine Standardplattform zur Verfügung, die im Layout und im Funktionsumfang individuell konfiguriert wird. Hinzu kommt der Betrieb in einem sicheren Rechenzentrum; die Server der elektronischen Patientenquittung befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland.

Werden die Daten ausgewertet?

Nein. Die Datenhoheit liegt beim Versicherten, d.h. nur er hat Zugriff auf seine Daten. Das Datenschutzkonzept sieht keinerlei Auswertungen im Hintergrund vor.

Sind Rückschlüsse über verbreitete Krankheitsbilder und Behandlungen möglich?

Nein, das ist nicht Ziel der elektronischen Patientenquittung.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

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Das Konzept der elektronischen Patientenquittung wurde mit Datenschützern abgestimmt und wird seit dem Start bei der ersten Krankenkasse im Jahr 2003 fortlaufend weiterentwickelt. Die Plattform sieht nur den Zugriff durch den Versicherten vor; eine Einsichtnahme der Daten durch Dritte wird technisch und organisatorisch ausgeschlossen.