In der Pflegetagegeld-Versicherung verzichtet die DEVK auf die Wartezeit und setzt auf erweiterte Assistance-Leistungen. Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung leistet der Versicherer regelmäßige Zahlungen im Pflegefall in zuvor vereinbarter Höhe. Bei der DEVK sind das im Falle häuslicher Pflege 25 Prozent des vereinbarten Tagessatzes bei Pflegestufe I, bei Stufe II dann 65 Prozent und 100 Prozent in der höchsten Pflegestufe III.

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Bei notwendiger stationärer Pflege werden unabhängig von der Einstufung 100 Prozent des Tagessatzes gezahlt. Auch ohne Pflegestufe zahlt die DEVK bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel bei Demenz. Die Auszahlung erfolgt steuerfrei und zeitlich unbegrenzt. Bei der Pflegetagegeldversicherung verzichtet die DEVK auf die Wartezeit und leistet, solange Pflegebedürftigkeit besteht – in der Regel bis zum Lebensende. Zusätzlich bietet sie eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall sowie eine Einmalzahlung in Höhe des hundertfachen vereinbarten Tagessatzes bei Eintritt in die Pflegebedürftigkeit.

Assistance-Leistungen und Online-Pflegeportal sollen Pflegealltag erleichtern

In Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst bietet die DEVK ihren Versicherten viele Beratungs- und Vermittlungsleistungen an: So wird beispielsweise innerhalb von 24 Stunden ein Pflegeplatz organisiert. Pflegenahe Assistance-Leistungen, wie eine ambulanten Pflegekraft, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, dem Menüservice oder Fahrdienst, sind im Notfall eine wertvolle Unterstützung - der Versicherer übernimmt die Vermittlung solcher Leistungen.

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Wer bei der DEVK eine Pflegetagegeldversicherung mit Pflegeassistance abgeschlossen hat, erhält auf www.devk-pflegeportal.de Zugang zu einem geschützten Bereich. Dort lassen sich persönliche Pflegethemen, -termine und Ansprechpartner übersichtlich organisieren. Checklisten und Formulare sollen den notwendigen bürokratischen Aufwand erleichtern. Im „Wegweiser Pflege“ steht eine Video-Assistentin für Fragen zur Verfügung.